Leitungsbau | 4. Oktober 2023

Amprion beginnt mit Kartierungsarbeiten für Korridor B

Brutvögel wie der Kiebitz werden bei den Artenschutzkartierungen in den nächsten Monaten vor Ort erfasst.

Grundstücke entlang der Vorschlagstrasse werden ab Oktober artenschutzfachlich begutachtet. Im Kreis Borken sind Flurstücke in der Gemeinde Reken betroffen.

Für die Berücksichtigung des Artenschutzes im bevorstehenden Planfeststellungsverfahren zum Leitungsbauvorhaben Korridor B beginnt Amprion in diesem Monat mit Kartierungsarbeiten. Betroffen sind alle Kommunen entlang der Vorschlagstrasse, im Kreis Borken ausschließlich die Gemeinde Reken. Bestandteile der Arbeiten sind Bestandserfassungen der Tier- und Pflanzenarten in den Gebieten. Gemäß Ankündigung von Vorhabenträger Amprion werden die Kartierungen von Oktober 2023 bis November 2024 im gesamten Projektraum innerhalb relevanter Bereiche stattfinden. Die Messungen auf den betroffenen Flächen werden regelmäßig fußläufig oder unter Nutzung von landwirtschaftlichen Wegen vorgenommen.

Die öffentliche Bekanntmachung der Arbeiten für die Gemeinde Reken bezieht sich auf die Flurstücke, die ganz oder teilweise im Vorschlagstrassenkorridor liegen. Aufgrund der hohen Anzahl der von den Kartierungsarbeiten betroffenen Flurstücke werden ausschließlich die betroffenen Flure genannt.

Auch eine telefonische Auskunft zur Betroffenheit der einzelnen Flächen ist durch die Firma Amprion möglich. Ansprechpartner bei Amprion ist dazu Tobias Schmidt, Projektsprecher Korridor B, Abschnitt Süd: Münsterland, Osnabrücker Land und Ruhrgebiet (Kontaktdaten: +49 231 5849-15645, +49 172 4037436, tobias.schmidt@amprion.net).

Muss ich als betroffener Grundeigentümer oder Bewirtschafter diese Kartierungen auf meinen Flächen dulden?

Der WLV auf Landes- und Kreisverbandsebene begleitet das gesamte Verfahren im Interesse seiner Mitglieder. Zu den jetzt anstehenden Kartierungen erklärt Kreisgeschäftsführer Jörg Sümpelmann: "Die Vorarbeiten erfolgen auf der Grundlage des Energiewirtschaftsgesetzes, sodass Sie als Eigentümer oder Pächter daher diese Arbeiten grundsätzlich dulden müssen. Amprion betont, dass im Zuge der Arbeiten im Regelfall keine Schäden verursacht werden. Sollte es trotzdem zu Flurschäden kommen, sind diese zu entschädigen. Bei hierzu auftauchenden Fragen beraten wir Sie gerne."

Die Amprion GmbH ist eine von vier Übertragungsnetzbetreibern in Deutschland. Das Projekt Korridor B beinhaltet die beiden Leitungsbauvorhaben 48 (Heide/West – Polsum) und 49 (Wilhelmshaven – Hamm) des Bundesbedarfsplangesetzes, mit denen Windstrom aus Schleswig-Holstein und dem Norden Niedersachsens nach Nordrhein-Westfalen übertragen werden soll.

Weitere Informationen zum Leitungsbauvorhaben Korridor B halten wir auf unserer Themenseite für Sie bereit.

WLV-Themenseite Korridor B
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