Weg zur Freiflächen-PV-Anlage birgt einige Fallstricke
Infoabend des WLV-Kreisverbandes mit 130 Teilnehmern in Stadtlohn
Das Thema Freiflächen-PV ist genauso interessant wie kompliziert. Und: Der Weg von der Idee bis zur Inbetriebnahme bringt deutlich mehr Planungsschritte mit sich als es bei der klassischen Solaranlage auf dem Scheunendach der Fall ist – und wohl auch eine deutlich höhere Bereitschaft, ein unternehmerisches Risiko einzugehen. Zu den aktuellen Rahmenbedingungen für Solarprojekte auf dem Acker haben Experten des WLV bei der gestrigen Infoveranstaltung in Stadtlohn vorgetragen. Trotz höchstem Feldbestellungsdruck bei schönem Wetter waren 130 Interessierte beim Vortragsabend in der Stadthalle dabei.
Der WLV hat seit Herbst 2021 mit der land.solar ein neues Dienstleistungsangebot. Aus dem Team der land.solar waren gestern als Hauptreferenten Rechtsanwalt Thomas Hemmelgarn (l.) und Fachberater Thomas Schoppe vor Ort. Die beiden trugen im Wechsel zu rechtlichen und planerischen Rahmenbedingungen vor.
Herr Hemmelgarn führte zu Beginn aus, dass der Gesetzgeber deutlich offenere Vorgaben etabliert habe, die für Solaranlagen auf landwirtschaftlichen Nutzflächen planerische Möglichkeiten geschaffen haben. Speziell die Freigabe und Privilegierung von 200-Meter-breiten Streifen entlang von Schienenwegen und Autobahnen für die Errichtung von PV-Anlagen sei einschneidend. Darüber hinaus haben die Kommunen weitgehende Gestaltungsmöglichkeiten über ihre Bauleitplanung. Möglichkeiten, die aber auch interessierte Projektentwickler sehen: „Wir bekommen mit, dass die Rathäuser da zunehmend unter Zugzwang geraten. Einige Projektierer aus ganz Deutschland, aber auch viele lokale Flächeneigentümer sind bereits mit entsprechenden Anfragen auf die Kommunen zugegangen. Da sind Konflikte vorprogrammiert.“ Hierauf habe die Politik im Münsterland mit der Beauftragung von Potentialanalysen reagiert, so auch im Kreis Borken. Ziel sei es, dass daraus Handlungsleitfäden entstehen, an denen sich die Kommunen vor Ort orientieren können.
Die bislang schon veröffentlichten Ergebnisse der vom Steinfurter Fachbüro Enwelo für den Kreis Borken erstellten Potentialflächenanalyse stellte Rechtsanwalt Fabian Klönne vom WLV-Kreisgeschäftsstellenteam gestern Abend vor. Am Ende soll als Ergebnis der Auswertungen und des anschließenden Konsultationsprozesses zwischen Kommunen und Kreis eine Gebietskulisse stehen, die auf einem nachvollziehbaren Kriterienkatalog fußt: „Schon beim Blick auf den ersten Entwurf der Kulisse, welche im Februar im Umweltausschuss des Kreises vorgestellt worden war, zeigte sich aufgrund der zuvor riesigen Erwartungshaltung bei einigen Flächeneigentümern eine gewisse Ernüchterung.“ Die dort als Kulisse dargestellten Flächen sind weitgehend zusammengeschrumpft und konzentrieren sich im Wesentlichen auf die großen Verkehrsachsen mit der B67n und der A31.“
Weiteres absehbares Hemmnis sei die Netzinfrastruktur im Kreis Borken. Diese bestehe überwiegend aus 30-kv-Leitungen. „Viele Stadtwerke tun sich da mit dem Hurra für Freiflächen-PV sehr schwer“, hat Klönne bereits beobachtet. Umso wichtiger sei es im Planungsprozess, alle wichtigen kommunalen Akteure möglichst frühzeitig zu beteiligen.
Auf diesen und andere wichtige Punkte im Prozess der konkreten Prüfung und Umsetzung von Freiflächen-PV-Planungen vor Ort trug Land.solar-Projektleiter Thomas Schoppe vor.
Hierzu gehöre zusätzlich noch die Prüfung naturschutzrechtlicher Belange und die Berücksichtigung der regionalen Wertschöpfung durch Einbeziehung lokaler Kreditinstitute, Unternehmen oder Initiativen. Am Ende entscheidend sei natürlich immer der Rentabilitätscheck, bevor ein Projekt konkret werde. Aktuell betreue die Land.solar allein im Kreis Borken bereits 4 Projekte, meistens in Größenordnungen zwischen fünf und zehn Hektar.
Herr Schoppe lud alle Interessierten ein, sich zunächst einmal unverbindlich an die Land.solar zu wenden. Bestandteil des Erstkontaktes sei in jedem Fall eine unverbindliche Wirtschaftlichkeitsprognose und eine grobe Erstbewertung der gegebenen Rahmenbedingungen und Umsetzungschancen.
WLV-Jurist Fabian Klönne fasste in der Veranstaltung auch Hinweise an Flächeneigentümer zum Umgang mit den Angeboten von Projektierern. Hierüber berichten wir in den nächsten Tagen noch in einem gesonderten Artikel.
Die Folienvorträge der beiden Hauptreferate finden unserer Mitglieder im Download-Bereich.