Tierseuchen | 19. November 2025

Geflügelpest in Putenmastbetrieb in Dorsten-Wulfen nachgewiesen

Überwachungszone betrifft auch den Kreis Borken mit den Kommunen Borken, Heiden, Raesfeld und Reken.

Das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) hat am heutigen Mittwoch (19.11.2025) als nationales Referenzlabor den Ausbruch der Geflügelpest auf einem Putenmastbetrieb in Dorsten-Wulfen (Kreis Recklinghausen) offiziell bestätigt. Das teilte der Kreis Borken heute in einer Pressemitteilung mit. Um den Betrieb wird eine Überwachungszone mit einem Radius von mindestens zehn Kilometern festgelegt, in der besondere Restriktionen für geflügel- und vögelhaltende Betriebe gelten. Davon sind im Kreis Borken die Gemeinden Heiden, Raesfeld und Reken sowie die Stadt Borken jeweils mit einigen Ortsteilen betroffen.

Die genauen Grenzen der Überwachungszone können der entsprechenden Allgemeinverfügung des Kreises Borken, die am 20.11.2025 in Kraft tritt, entnommen werden. Dann wird auf der Homepage des Kreises Borken auch eine interaktive Karte zur Verfügung stehen, in der Tierhalter ihre Adresse eingeben können, um zu prüfen, ob sie in der Überwachungszone liegen und damit von den Restriktionen betroffen sind. Das teilt Anja Miebach, Leiterin des Fachbereichs Tiere und Lebensmittel der Kreisverwaltung Borken, in der Pressemitteilung mit. 

Analog den Regelungen in der bereits existierenden Überwachungszone in Isselburg und Teilen von Bocholt (aufgrund des Geflügelpestausbruchs in Rees im Kreis Kleve) gelten jetzt auch in Teilen der betroffenen Kommunen ab sofort folgende Regelungen für geflügel- und vogelhaltende Betriebe:

  1. Verbringungsverbot für Geflügel oder gehaltene Vögel 

  2. Verbringungsverbot für Erzeugnisse, Materialien oder Stoffe, die von Geflügel oder gehaltenen Vögeln stammen oder mit Geflügel oder gehaltenen Vögeln in Kontakt gekommen sind

  3. Aufstallungspflicht für Geflügel (Hühner, Truthühner, Perlhühner, Enten, Gänse, Wachteln, Fasane, Rebhühner und Laufvögel) so, dass diese keinen Kontakt zu wildlebenden Tieren, Tieren nicht gelisteter Arten und erforderlichenfalls zu Insekten und Nagetieren haben

  4. Verbot von Ausstellungen, Börsen, Märkten sowie Verantstaltungen ähnlicher Art, bei denen Geflügel verkauft, gehandelt, zur Schau gestellt wird oder zusammenkommt

Weitere Informationen zur Geflügelpest und die interaktive Karte gibt es unter www.kreis-borken.de/gefluegelpest-akut. Darüber hinaus steht bei der Kreisverwaltung Borken zu den üblichen Dienstzeiten eine Telefon-Hotline unter der Rufnummer 02861/681-1377 zur Verfügung.