7. Oktober 2022

Kommt der Blackout, stehen Landwirte nicht an erster Stelle

Vertreter von Kammer, Verband und Landkreis tauschen sich aus

Zum Krisenszenario von Strom- oder Gasausfällen haben sich vor kurzem Vertreter von WLV und Landwirtschaftskammer mit Vertretern des Fachbereichs Sicherheit und Ordnung des Kreises und der Kreisveterinärbehörde ausgetauscht. Mit langfristigen Totalausfällen rechnen die Experten zwar nicht. Dennoch lautet der Rat an die landwirtschaftlichen Betriebe: Stellen Sie ihre Sicherheitsvorkehrungen rechtzeitig auf den Prüfstand!

Der Kreis Borken bereitet sich aktuell angesichts der unvermindert unsicheren Lage auf dem Energiemarkt mit einer Reihe von Maßnahmen auf mögliche Ausfälle der Gas- und Stromversorgung vor. Und das obwohl unter anderem die Stadtwerke Borken gegenüber der Borkener Zeitung bereits betont haben, dass etwa die Panikmache bezüglich großflächiger Stromausfälle im kommenden Winter durch den massenhaften Betrieb elektrischer Heizlüfter übertrieben sei.

Ein Szenario, für das sich der Kreis und die Feuerwehren aktuell dennoch wappnen, ist ein 72-stündiger Stromausfall. Weil in einem solchen Fall auch das Telefonnetz betroffen sein könnte, bereitet der Kreis den Aufbau sogenannter Notfallinfopunkte (NIPs) vor. An diesen können Bürger ihre Notrufe abgeben, wenn die Telefone nicht mehr funktionieren.

Die Kreisverwaltung machte im Gespräch deutlich, dass im Fall eines Blackouts die vorhandene Notstromversorgungs-Reserve (von Energieversorgern, Feuerwehr, THW und anderen) zuvorderst zur Aufrechterhaltung besonders kritischer Bereiche, etwa für Krankenhäuser oder Altenheime, verwendet würde. Landwirtschaftliche Betriebe sollten besser nicht darauf spekulieren, im Fall eines Blackouts bevorzugt mit öffentlicher Notstrom-Technik versorgt zu werden.

Im Katastrophenfall weisen die örtlichen Energieversorger im Auftrag der Bundesnetzagentur Abschaltungen oder Reduzierungen nichtgeschützter Kunden an. Aber auch wer zum Kreis der geschützten Kunden gehört (in der Regel fallen auch landwirtschaftliche Betriebe hierunter), ist nicht vor Stromausfall sicher und kann auch nicht auf nachträglichen Schadensersatz hoffen. In Fällen von höherer Gewalt oder sonstiger, nicht zu beseitigender Umstände (etwa durch die Berufung auf Versorgungsunterbrechungen als Folge des Ukrainekrieges) scheidet nämlich ein Schadensersatzanspruch des Landwirts gegenüber dem Stromversorger aus.