27. Juli 2021
Hochwasserschäden im Märkischen Kreis
Sowohl der Bund, als auch das Land NRW haben Soforthilfen für landwirtschaftliche Betriebe, die von der Unwetterkatastrophe am 14./15. Juli 2021 betroffen sind, beschlossen. Das Land NRW hat dazu eine Förderrichtlinie und das Antragsformular veröffentlicht. Betroffene Betriebe können 5.000 Euro als erste, schnelle Liquiditätshilfe erhalten. Weiterhin bietet die Landwirtschaftliche Rentenbank Liquiditätsdarlehen und Tilgungsaussetzungen für unwettergeschädigte Betriebe an. Das Formular für die Soforthilfe finden Sie auf dieser Seite. Die Erläuterungen der Rentenbank sind ebenfalls hier nachzulesen.