4. Februar 2020
Überschwemmungsgebiete an Baarbach, Ruhr, Caller Bach und Hönne
Überschwemmungsgebiete werden festgesetzt
Die Bezirksregierung Arnsberg als zuständige Obere Wasserbehörde beabsichtigt eine Verordnung zur Festsetzung der Überschwemmungsgebiete an Ruhr, Baarbach, Caller Bach und Hönne zu erlassen. Der Entwurf der Ordnungsbehördlichen Verordnung liegt bis 31. März bei den Städten öffentlich aus. In Balve, Hemer, Iserlohn (Rathaus II), Menden und Neuenrade können die Unterlagen eingesehen werden. Es wird gebeten, sich vor Einsichtnahme dort telefonisch anzumelden. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich gern an unsere Geschäftsstelle.