BTV 3 | 23. Juli 2024

Blauzungenerreger breitet sich rasant aus - Impfung empfohlen

LANUV warnt vor der Ausbreitung des Blauzungenerregers in NRW - weiter steigende Fallzahlen

Das LANUV warnt aktuell vor der Blauzungenkrankheit (BTV 3). Übertragen wird der Erreger durch kleine, blutsaugende Mücken, sogenannte Gnitzen, die sich bei der derzeitigen Witterung stark vermehren. Sie haben in den vergangenen Wochen zu einer explosionsartigen Ausbreitung von BTV 3 in Schaf- und Rinderbeständen geführt - mit weiter steigenden Fallzahlen in ganz NRW. Auch im Kreis Steinfurt ist der Ausbruch zu befürchten.

Der Erreger der Blauzungenkrankheit ist für den Menschen ungefährlich.

Symptome

Erste Symptome bei Schafen sind ca. 7 - 8 Tage nach der Infektion zu beobachten. Dazu gehören eine erhöhte Körpertemperatur, Apathie und Absonderung von der Herde sowie typische Veränderungen der Schleimhäute. Es kommt zur Schwellung der Maulschleimhäute, vermehrtem Speichelfluss und Schaumbildung vor dem Maul. Die Zunge und der Hals können anschwellen und die Zunge kann aus dem Maul hängen. Der Kronsaum kann sich entzünden und es kommt zu Lahmheiten. Tragende Tiere können abortieren.

Die klinischen Symptome bei Rindern sind Entzündungen der Zitzenhaut und der Schleimhäute im Bereich der Augenlider, Maulhöhle und Genitalien mit Bläschenbildung und Ablösungen der Schleimhäute insbesondere an Zunge, Maul und Kronsaum. Die klinischen Erscheinungen ähneln den Symptomen der Maul- und Klauenseuche.

Das Virus bleibt in den Tieren in der Regel 100 Tage aktiv. Die Krankheit kann ausheilen. Anschließend bilden die Tiere eine belastbare Immunität aus.

Tierseuche melden!

Sollten Tierhalter den Verdacht haben, dass sich ihre Tiere mit dem Virus der Blauzungenkrankheit infiziert haben, sind die Tiere zu separieren. Ein Tierarzt muss zur Probennahme und Behandlung der kranken Tiere hinzugezogen werden, und das Veterinäramt ist über den Verdacht zu informieren. Mit Blutproben wird abgeklärt, ob die beobachteten Symptome tatsächlich auf BTV 3 zurückzuführen sind oder ob ggfls. doch eine andere Erkrankung vorliegt.

Schutzimpfung dringend empfohlen

Per Eilverordnung wurden für einen begrenzten Zeitraum Impfstoffe zur Verfügung gestellt. Die StIKo Vet empfiehlt dringend die Impfung bei empfänglichen Wiederkäuern zu deren Schutz. So können die praktizierenden Tierärzte die Impfungen nun einsetzen. Gemäß Beihilfebeschluss der Tierseuchenkasse NRW zahlt diese für BTV 3-Impfungen – seit dem 14.06.2024 – auf Antrag des Tierhalters eine Impfstoffkostenbeihilfe von 2 Euro je Impfdosis/Rind und 1 Euro je Impfdosis/Schaf.

Zwischen Mai und Oktober wird das Risiko der Übertragung des Virus der Blauzun-genkrankheit durch Gnitzen als hoch ein-geschätzt. Eine Impfung wird daher dringend empfohlen.

Über alle Entwicklungen informieren wir Sie über eine spezielle Themenseite auf unserer Homepage:

Tierseuchen | Blauzungenkrankheit: Wir halten sie auf dem neuesten Stand (wlv.de)

Alle aktuellen Informationen aus dem LANUV finden Sie hier: LANUV (nrw.de)