15. September 2022

Änderung des Mindestlohnes zum 1. Oktober 2022

Mindestlohn

Zum 1. Oktober 2022 wird der Mindestlohn für Arbeitnehmer auf 12 € angehoben.
Dies hat zunächst einmal Auswirkungen auf das Einkommen der Arbeitnehmer und die Ausgaben der Arbeitgeber.
Neben diesen unmittelbaren Auswirkungen dürfen die mittelbaren Auswirkungen im Sozialrecht nicht übersehen werden.

1. Anhebung der Einkommensgrenze für Minijobs
Aufgrund der Anhebung des Mindestlohnes wird auch die Grenze für Minijobs von 450 € auf 520 € angehoben.
Für Arbeitnehmer, die am 30.9.2022 mit einem Entgelt zwischen 450 € und 520 € als versicherungspflichtige Midi-jobber versichert waren, gilt Bestandschutz längstens jedoch bis zum 31.12.2023.
Die Geringfügigkeitsgrenze passt sich dynamisch an die Höhe des Mindestlohnes an.

2. Befreiung von der Alterskasse
Durch die Anhebung der Geringfügigkeitsgrenze wird nun auch das für eine Befreiung von der Alterskassenpflicht erforderliche Einkommen angehoben.
Bei einem ab dem 1.10.2022 gestellten Befreiungsantrag wird eine Befreiung nur gewährt, wenn das außerlandwirtschaftliche Einkommen dauerhaft mehr als 520 € beträgt.
Bei bis zum 30.9.2022 ausgesprochenen Befreiung bleibt es bei der Grenze von 450 €.
Erst wenn diese Grenze unterschritten wird und wieder Versicherungspflicht eintritt, gilt für einen erneuten Befreiungsantrag die höhere Grenze von 520 €.

3. Familienversicherung
Durch die Anhebung der Geringfügigkeitsgrenze verändert sich auch die Grenze für die Familienversicherung.
Hier gilt dann wieder die alte Zweiteilung der Grenze:
Wird kein Minijob ausgeübt, liegt die Grenze bei 470 €.
Wird ein Minijob ausgeübt, liegt die Einkommensgrenze bei 520 €. Hierbei ist es unerheblich, ob die sonstigen Einnahmen die 470 € -Grenze bereits überschreiten und nur sehr wenig Einkommen mit dem Minijob erzielt wird.

4. BAFöG
Mit Anhebung des Mindestlohnes und damit der Minijob-Grenze steigt auch der zulässige Hinzuverdienst neben dem BAFöG auf die Grenze von 520 € an.

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Ansprechpartnerin: Christina Titgemeyer Ass´in jur.
                                             05221/34204-10