KV Aktuell - Sozialrecht im Fokus - Nr. 01/2024 | 18. Januar 2024

KV Aktuell - Sozialrecht im Fokus - Nr. 01/2024

Änderungen im Sozialrecht

·         Alterskasse

o   Beitrag

Der Beitrag beträgt ab dem 1.1.2024 pro Person 301 €

o   Beitragszuschuss

Da die Höhe des Beitragszuschusses an die Höhe des Beitrages gekoppelt ist, steigt auch der Beitragszuschuss

o   Beitragsbefreiung

Eine Befreiung aufgrund eines Arbeitseinkommens oder Erwerbsersatz- einkommens ist möglich, wenn das Einkommen das Zwölffache der Gering-fügigkeitsgrenze überschreitet.

In 2024 beträgt diese 6456 €.

o   Renten

            Für im Jahr 1957 geborene Menschen beginnt 2024 die Regelaltersrente.

Im Jahr 1959 geborene Menschen sollten prüfen lassen, ob sie einen Anspruch auf abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte haben.

·         Krankenkasse

o   Beitrag

Die Beiträge zur SVLFG -Krankenkasse- erhöhen sich im Durchschnitt um 8,1 %.

Durch die Erhöhung der Beziehungswerte, errechnet am Durchschnittseinkommen aus Landwirtschaft im letzten Jahr; kann es jedoch zusätzlich auch zu einem Wechsel in eine höhere Beitragsklasse kommen.
 

·         Deutsche Rentenversicherung

o   Neuberechnung des Grundrentenzuschlag

Der Grundrentenzuschlag für niedrige Renten ist einkommensabhängig.

Zum 1.1. eines jeden Jahres wird das anzurechnende Einkommen neu festgesetzt, dadurch kann es zu Rentenkürzungen aber auch zu Rentenerhöhungen kommen.

o   Rentenbeginn

Für im Jahr 1957 geborene Menschen beginnt 2024 die Regelaltersrente.

Im Jahr 1959 geborene Menschen sollten prüfen lassen, ob sie einen Anspruch auf abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte haben.
  

Bei individuellen Fragen beraten wir Sie gern.

Christina Titgemeyer, Ass`in jur.

05221/34204-10

Christina.Titgemeyer@wlv.de