KV Aktuell - Sozialrecht im Fokus - Nr. 01/2024
Änderungen im Sozialrecht
· Alterskasse
o Beitrag
Der Beitrag beträgt ab dem 1.1.2024 pro Person 301 €
o Beitragszuschuss
Da die Höhe des Beitragszuschusses an die Höhe des Beitrages gekoppelt ist, steigt auch der Beitragszuschuss
o Beitragsbefreiung
Eine Befreiung aufgrund eines Arbeitseinkommens oder Erwerbsersatz- einkommens ist möglich, wenn das Einkommen das Zwölffache der Gering-fügigkeitsgrenze überschreitet.
In 2024 beträgt diese 6456 €.
o Renten
Für im Jahr 1957 geborene Menschen beginnt 2024 die Regelaltersrente.
Im Jahr 1959 geborene Menschen sollten prüfen lassen, ob sie einen Anspruch auf abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte haben.
· Krankenkasse
o Beitrag
Die Beiträge zur SVLFG -Krankenkasse- erhöhen sich im Durchschnitt um 8,1 %.
Durch die Erhöhung der Beziehungswerte, errechnet am Durchschnittseinkommen aus Landwirtschaft im letzten Jahr; kann es jedoch zusätzlich auch zu einem Wechsel in eine höhere Beitragsklasse kommen.
· Deutsche Rentenversicherung
o Neuberechnung des Grundrentenzuschlag
Der Grundrentenzuschlag für niedrige Renten ist einkommensabhängig.
Zum 1.1. eines jeden Jahres wird das anzurechnende Einkommen neu festgesetzt, dadurch kann es zu Rentenkürzungen aber auch zu Rentenerhöhungen kommen.
o Rentenbeginn
Für im Jahr 1957 geborene Menschen beginnt 2024 die Regelaltersrente.
Im Jahr 1959 geborene Menschen sollten prüfen lassen, ob sie einen Anspruch auf abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte haben.
Bei individuellen Fragen beraten wir Sie gern.
Christina Titgemeyer, Ass`in jur.
05221/34204-10