KV-Aktuell 03/2025 | 13. März 2025

Impfaufruf gegen Blauzungenkrankheit

Kartendarstellung des FLI zu den Blauzungenfällen im Kreis Lippe seit Mai 2024. Quelle: TSIS des FLI

Impfaufruf gegen Blauzungenkrankheit

Seit Ende 2023 und durch eine gravierende Infektionswelle im Juli 2024 breitet sich die Blauzungenkrankheit bei Rindern, Schafen und Ziegen in Nordrhein-Westfalen weiter aus. Besonders relevant für die Tierhaltung ist aktuell der Serotyp 3 des Virus (BTV-3), dessen Ausbreitung und potenzielle Auswirkungen dringendes Handeln erfordern. Auch wenn die Blauzungenkrankheit für Menschen ungefährlich ist, so sind die Beeinträchtigung der Tiergesundheit, die deutliche Leistungsabnahme und die daraus resultierenden wirtschaftlichen Belastungen für Tier und Betrieb immens. Da das Virus über kleine, blutsaugende Mücken (sog. Gnitzen) übertragen wird, ist die Infektionsgefahr insbesondere in den Sommermonaten groß. Die frühzeitige Impfung betroffener Tiere ist derzeit der einzige wirksame Schutz vor einer Ansteckung. Mit Blick auf die bevorstehende Gnitzen-Saison rufen wir die Tierhalter auf, umgehend auf die bestehenden Impfmöglichkeiten zurückzugreifen. Viele Tierhalter haben dies zum Schutz ihrer Tiere bereits getan, weitere sollten dies umgehend noch nachholen, bevor die wärmere Jahreszeit kommt.

Der richtige Zeitpunkt zur Impfung ist: Jetzt! Nur dann ist eine erfolgreiche Grundimmunisierung noch rechtzeitig möglich. Durch die Impfung können auch wirtschaftliche Folgen vermieden werden. Die Tierseuchenkasse Nordrhein-Westfalen unterstützt die Betriebe bei Impfungen finanziell mit einer Beihilfe.

Im Rahmen einer Impfgestattungsverordnung dürfen seit vergangenem Jahr insgesamt drei Impfstoffe angewendet werden. Die Impfstoffe gelten als allgemein sehr gut verträglich. Nebenwirkungen sind nicht bekannt. Eine flächendeckende Impfung empfänglicher Tiere mit den verfügbaren Impfstoffen kann maßgeblich dazu beitragen, die Blauzungenkrankheit einzudämmen.