KV AKTUELL - Sozialrecht im Fokus - 03/2023 | 15. März 2023

Energiepreispauschale für Studenten kann ab dem 15.3.2023 beantragt werden

Energiepreispauschale für Studenten kann ab dem 15.3.2023 beantragt werden

Die Voraussetzungen für diese Energiepreispauschale sind:

Studierende, die

  • zum 1. Dezember 2022 an einer Hochschule in Deutschland immatrikuliert gewesen sind und

  • ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben.


(Berufs-)Fachschülerinnen und Fachschüler, die

  • zum 1. Dezember 2022 an einer Ausbildungsstätte in Deutschland angemeldet waren und

  • ihren Wohnsitz in Deutschland haben und

eine der folgenden Ausbildungen absolvieren:

  • Bildungsgänge an einer Berufsfachschule oder Fachschule mit dem Ziel eines mindestens zweijährigen berufsqualifizierenden Abschlusses, oder

  • Bildungsgänge an einer Fachschule, die eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzen, oder

  • vergleichbare Bildungsgänge an sonstigen Schulen unter den genannten Voraussetzungen

Wichtig!

Wer bereits die Energiepreispauschale als Arbeitnehmer aus einer Tätigkeit neben dem Studium erhalten hat, kann trotzdem die Energiepreispauschale für Studenten beantragen.

Die Einmalzahlung kann auf  www.Einmalzahlung200.de  beantragt werden.

Hierzu wird benötigt:

·         Zugangscode von der Hochschule

·         Bund ID-Konto

Dieses kann mit

·         dem Personalausweis mit Onlinefunktion

oder

·         einem Elster-Zertifikat (verpflichtet nicht zur Abgabe einer Steuererklärung)

beantragt werden.

Einige Hochschulen vergeben zusätzlich eine PIN, dann ist für das Bund ID- Konto weder der Personalausweis mit Onlinefunktion noch ein Elsterzertifikat nötig.

 

Bei individuellen Fragen beraten wir Sie gern.

Christina Titgemeyer, Ass`in jur.

05221/34204-10

Christina.Titgemeyer@wlv.de