KV Aktuell / KV Update | 7. August 2024

KV Aktuell / KV Update - Sozialrecht im Fokus - Nr. 06/2024

HöLa-Besuch und Sozialversicherung

Am 21. August 2024 beginnt das Schuljahr an der Höheren Landbauschule.
Trotz der anstehenden Ernte sollten ein paar Gedanken an die zukünftige Sozialversicherung und an die mögliche Finanzierung dieser Ausbildung verwandt werden.

Sozialversicherung

Solange Sie das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können Sie als Schüler über die Familienversicherung krankenversichert werden.
Diese Versicherung ist für Sie kostenfrei. Sollten Sie jedoch das 25. Lebensjahr vollendet haben oder neben der HöLa noch über ein Arbeitsentgelt von mehr als 580 € (Geringfügigkeitsgrenze) verfügen, so ist die Familienversicherung ausgeschlossen.

Eine kostengünstige Studentische Krankenversicherung kommt leider nicht in Betracht, da diese nur für Studenten an Hochschulen und Fachhochschulen gilt.

Sie müssen sich daher freiwillig versichern. Aufgrund einer Sondernorm für Fachschüler gilt für diese Versicherung jedoch nicht der übliche Beitragssatz, sondern nur der ermäßigte Beitrag für Studenten.

Darüber hinaus gilt auch das für Studenten bekannte Werkstudentenprivileg.

Das heißt, solange Sie regelmäßig nicht mehr als 20 Stunden außerhalb der Schule arbeiten, bleiben Sie als Student versicherungspflichtig und Sie bzw. Ihr Arbeitgeber müssen keine Kranken-, Pflegekassen- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge auf das Arbeitsentgelt zahlen.

Finanzierung

Beim Besuch einer Höheren Landbauschule ist sowohl der Bezug von Schüler-BAföG als auch ein Bezug des Meister-BAföGs möglich.

Das Meister-BAföG bietet nicht nur einen höheren Förderbetrag, sondern auch eine elternunabhängige Förderung.

Bei individuellen Fragen beraten wir Sie gern.

Christina Titgemeyer, Ass`in jur.
05221/34204-10

Christina.Titgemeyer@wlv.de