2. Juni 2022

KREISVERBAND AKTUELL

Änderung der Wirtschaftsdüngernachweisverordnung NRW

Die Verordnung über den Nachweis des Verbleibs von Wirtschaftsdünger (Wirtschaftsdüngernachweisverordnung - WDüngNachwVO) ist geändert worden.

Die wesentlichen Änderungen in Kürze:

 der Geltungsbereich wird auf Empfänger von Wirtschaftsdüngern erweitert,

 die Fristen für die Meldungen werden auf halbjährliche Meldung geändert,

 die Beförderer werden aus dem Geltungsbereich ausgenommen, soweit sie
    nicht selbst Abgeber oder Empfänger sind,

 die Fristen für die Aufzeichnungspflichten sind an die Vorgaben der
    Bundesverordnung über das Inverkehrbringen und Befördern von
    Wirtschaftsdünger (WDüngV) angepasst,

 die Regelungen gelten nun auch für Stoffe, die Wirtschaftsdünger enthalten,

 die Mitteilungen nach § 4 und § 5 der Bundesverordnung über das
    Inverkehrbringen und Befördern von Wirtschaftsdünger sind auf ausschließlich
    elektronische Meldung beschränkt.

Gemäß Übergangsvorschrift in § 7 hat der erste Halbjahreszeitraum am 13.5.2022 begonnen. Nach der neuen Wirtschaftsdüngernachweisverordnung sind die in diesem Zeitraum aufgenommenen und abgegebenen Mengen spätestens bis zum 31. Juli 2022 im Meldeprogramm Wirtschaftsdünger NRW zu erfassen.

Wirtschaftsdünger und Stoffe, die als Ausgangsstoff oder Bestandteil Wirtschaftsdünger enthalten, die nach dem 31. Dezember 2021 und vor dem Inkrafttreten der neuen Wirtschaftsdüngernachweisverordnung (demnach also vor dem 13. Mai 2022) abgegeben oder aus anderen Bundesländern oder Staaten aufgenommen wurden, sind spätestens bis zum 31. März 2023 im Meldeprogramm Wirtschaftsdünger NRW zu erfassen.

Weitere Informationen stellt die Landwirtschaftskammer NRW bereit unter:
https://www.landwirtschaftskammer.de/landwirtschaft/ackerbau/duengung/meldepflicht/neue-wduengnachwvo.htm

In ihrer gemeinsamen Stellungnahme zum Verordnungsentwurf haben die Landesbauernverbände und der Provinzialverband Rheinischer Obst- und Gemüsebauer u.a. gefordert, dass Empfänger bzw. Abgeber bereits getätigte Meldungen übernehmen können, um doppelte Dokumentationen zu vermeiden.