9. August 2022

KREISVERBAND AKTUELL

Öffentliche Konsultation der EU zum geplanten Verbot von Pflanzenschutzmitteln

Zum Vorschlag der EU-Kommission zur nachhaltigen Verwendung von Pflanzenschutzmitteln findet nun bis zum 19. September 2022 eine öffentliche Konsultation statt. Wir rufen dazu auf, sich an der Konsultation zu beteiligen.

Die Kommission und das Europäische Parlament müssen wachgerüttelt werden! Die möglichen Fehlentwicklungen, die eine Umsetzung des Entwurfs zur nachhaltigen Verwendung von Pflanzenschutzmittel für die regionale Lebensmittelversorgung hat, müssen jetzt deutlich gemacht werden. Nehmen Sie sich die Zeit und nutzen die Chance, die der europäische Beteiligungsprozess jedem Bürger bietet. Machen Sie Ihr Anliegen deutlich!

Hintergrund: Am 22. Juni hat die EU-Kommission einen Verordnungsvorschlag zur nachhaltigen Verwendung von Pflanzenschutzmitteln veröffentlicht. Wesentliche Inhalte des Entwurfs sind:

  • EU-weite Ziele, bis zum Jahr 2030 die Verwendung und das Risiko von Pflanzenschutzmitteln um 50 Prozent zu verringern;

  • Strenge Vorschriften, um sicherzustellen, dass erst alternative Bekämpfungsmethoden eingesetzt werden, bevor chemische Pflanzenschutzmittel als letztmöglicher Weg zur Anwendung kommen;
  • Ein Komplettverbot von Pflanzenschutzmitteln in sogenannten ökologisch empfindlichen Gebieten. Das können sein: Wasserschutzgebiete, Vogelschutzgebiete, Naturschutzgebiete und – so zumindest ist der aktuelle Entwurf zu interpretieren – auch Landschaftsschutzgebiete.
  • Die neuen Vorschriften sollen in einer Verordnung festgelegt werden, die für alle Mitgliedstaaten unmittelbar verbindlich ist.


Wo kann ich meine Kritikpunkte deutlich machen?

Zum Verordnungsentwurf kann jeder seine Meinung der Kommission bis zum 19. September unter nachstehendem Link mitteilen:

https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/have-your-say/initiatives/12413-Pestizide-nachhaltige-Verwendung-aktualisierte-EU-Vorschriften-_de

Was sind die möglichen Kritikpunkte? Alle eingegangenen Rückmeldungen werden von der Europäischen Kommission zusammengefasst und dem Europäischen Parlament und dem Rat vorgelegt, um in die Gesetzgebungsdebatte einfließen zu können.

Das Einbringen inhaltlich identischer Musterschreiben ist nicht zielführend. Vielmehr ist es für den weiteren Prozess wichtig, dass Kritik und Forderungen möglichst individuell vorgetragen werden.

Anliegen, die vorgetragen werden können:

  • Wir stehen zu dem Ziel einer nachhaltigen Verwendung von Pflanzenschutzmitteln. Gerade die aktuelle Situation zeigt doch, dass wir Ernährungssicherheit bei der Abwägung von Zielen viel stärker gewichten müssen. Pflanzenschutz dient der Ernährungssicherung.
  • Schon heute sieht das landwirtschaftliche Fachrecht für die Anwender von Pflanzenschutzmitteln weitreichende Pflichten zu Aus- und Fortbildungen vor. Für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln gelten hohe wissenschaftliche Standards, um Gesundheits- und Umweltschäden auszuschließen.

  • Die vorgeschlagene Verbotskulisse wird in meinem Betrieb XXX ha Fläche betreffen, davon ha Ackerland und Dauergrünland. Ich befürchte erhebliche Einkommens- und Vermögensverluste. Daran ändern auch die von der Kommission in Aussicht gestellten Ausgleichszahlungen nichts, schon gar nicht, wenn sie nur fünf Jahre gewährt werden.

  •  Insbesondere sind in Deutschland viele Landschaftsschutzgebiete nicht unter dem Aspekt des Artenschutzes und des Erhalts der Biodiversität geschaffen worden und gehören alleine deswegen aus der Kulisse gestrichen.

  • Bei den Vogelschutzgebieten fürchten nicht nur Landwirte, sondern selbst Naturschützer, dass Alternativmaßnahmen die Bodenbrüter deutlich stärker beeinträchtigen werden.

  • Anstatt Pauschalverbote in Gebieten mit Bedeutung für die Trinkwassergewinnung durchzusetzen, die in NRW mehr als 15 % der Gesamtfläche umfassen würden, muss die Politik auf das bewährte Kooperationsprinzip setzen. In NRW arbeiten seit über drei Jahrzehnten Landwirtschaft und Wasserwirtschaft gemeinsam am Schutz des Trinkwassers. Das Ziel ist die Sicherung der Trinkwasserversorgung bei gleichzeitiger Sicherung der Existenzfähigkeit der landwirtschaftlichen Betriebe. Somit dient der Kooperative Wasserschutz zum einen der Versorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser und zum anderen der Versorgung mit hochwertigen Lebensmitteln aus der Region.
  • Statt eines immer kleinteiligeren Ordnungsrechts, das gerade die kleinen und mittleren Betriebe zunehmend überfordert, brauchen unsere Betriebe mehr Freiheit zur Entfaltung. Wir sind offen für Neues und innovativ. Man muss uns aber auch lassen.
  • Um Resistenzen vorzubeugen, darf die Mittelauswahl nicht weiter eingeschränkt werden.
  • Bevor die Politik weitreichende Verbote und Reduzierungsziele bei Pflanzenschutzmitteln umsetzt, müssen die erforderlichen Alternativmaßnahmen ausreichende Einsatzreife haben.

Nehmen Sie sich die Zeit und sind aktiv dabei!