KV Aktuell - Sozialrecht im Fokus - Nr. 02/2024 | 19. Februar 2024

KV Aktuell - Sozialrecht im Fokus - Nr. 02/2024

- Bis 31. März freiwillige Beiträge für 2023 zahlen - Antrag auf Beitragserstattung für Rentner

Bis 31. März freiwillige Beiträge für 2023 zahlen
Die Frist, um freiwillige Beiträge nachträglich für das Jahr 2023 nachzuzahlen, endet am 31. März 2024.

Freiwillige Beiträge in die Deutschen Rentenversicherung können alle Personen, die mindestens 16. Jahr alt sind, noch keine Altersvollrente beziehen und nicht pflichtversichert sind, zahlen.

Die Zahlung von freiwilligen Beiträgen kann sinnvoll sein, um etwaige Lücken in der Wartezeit aufzufüllen oder die Rente zu erhöhen.
Zwar kann auch nach dem 1. April ein Antrag auf freiwillige Beitragszahlung gestellt werden. Dieser Antrag gilt jedoch erst ab Antragsbeginn.
Personen, die in den nächsten Jahren eine Rente beantragen könnten, erreichen dann aber möglicherweise nicht mehr rechtzeitig die Erfüllung der Wartezeit.
Diese sollten daher unbedingt auf die Einhaltung der Frist achten.

Antrag auf Beitragserstattung für Rentner
Rentner und Versorgungsbezieher mit einer versicherungspflichtigen Beschäftigung oder einem Arbeitseinkommen aus Selbständigkeit können zu viel gezahlte Kranken- und Pflegekassenbeiträge zurückerstattet bekommen.
Aufgrund der verschiedenen Zahlungswege (Beiträge auf Rente überweist die Rentenkasse, Beiträge auf Arbeitsentgelt der Arbeitgeber und Beiträge auf Einkünfte aus der Selbständigkeit überweist der Versicherte) kann es im laufenden Jahr zu einer Überzahlung kommen, das heißt es werden Beiträge über die Beitragsbemessungsgrenze (BBG 2023: jährlich 59.850,00 €) hinaus erhoben.
Die SVLFG -Krankenkasse- erstattet die Beiträge ohne Antrag im Folgejahr, bei anderen gesetzlichen Krankenkassen ist ein Antrag erforderlich.

Bei individuellen Fragen beraten wir Sie gern.
Christina Titgemeyer, Ass`in jur.
Tel.: 05221/34204-10
Christina.Titgemeyer@wlv.de

                                                                                                          

Wir möchten Sie zudem auf das Angebot des von uns unterstützten Vereins
 „Ländliche Familienberatung Hardehausen“ hinweisen.
Außerhalb von rechtlicher Beratung hilft die Familienberatung bei Konflikten innerhalb der Familie und fehlenden Zukunftsperspektiven.
Nähere Informationen finden Sie unter www.lfb-hardehausen.de oder
0 56 42/98 53 250