KV Aktuell - Sozialrecht im Fokus - Nr. 05/2024
Zum 01.07.2024 gibt es wieder einige Änderungen im Rentenrecht.
Aktuelle Rentenwerte
Der aktuelle Rentenwert der Deutschen Rentenversicherung
steigt von 37,60 € auf 39,32 € (Beitrag monatl.703,05 €).
Der Rentenwert der Alterskasse
steigt von 17,33 € auf 18,15 € (Beitrag monatl. 301,00 €).
Zuschlag bei den Erwerbsminderungsrenten
In den vergangenen Jahren wurden die Erwerbsminderungsrenten für Neu-Rentner durch Erhöhung der Zurechnungszeiten angehoben.
Der jetzige Zuschlag soll jetzt die Erwerbsminderungsrentner begünstigen, die von der Erhöhung der Zurechnungszeiten nicht begünstigt worden sind.
EM-Renten, die zwischen 2001 und 2014 erstmalig bewilligt worden sind, erhalten einen pauschalen Zuschlag von 7,5 %.
Bei EM-Renten, die zwischen 2014 und 2018 bewilligt worden sind, beträgt der Zuschlag 4,5 %.
Ab Juli 2024 wird ein vereinfachter Zuschlag neben der Rente ausgezahlt, ab Dezember 2025 wird dann der individuelle Zuschlag mit der Rente überwiesen werden.
Zuschlag bei den Hinterbliebenenrenten
Auch Hinterbliebene können einen Zuschlag zu ihrer Rente erhalten, wenn
der verstorbene Versicherte unmittelbar vor Beginn der Hinterbliebenen-rente keine eigene Rente bezog und am Todestag höchstens 65 Jahre und acht Monate alt war, oder
Ihre Hinterbliebenenrente unmittelbar an eine Rente wegen Erwerbs-minderung anschließt, die in der Zeit von Januar 2001 bis Dezember 2018 begonnen hat. Auch wenn an eine solche Rente wegen Erwerbsminderung unmittelbar im Anschluss eine Rente wegen Alters geleistet wurde, an die wiederum Ihre Hinterbliebenenrente unmittelbar anschließt, besteht ein Anspruch auf einen Zuschlag.
Bei individuellen Fragen beraten wir Sie gern.
Christina Titgemeyer, Ass´in jur.
05221/34204-10