8. Dezember 2022

KV-Aktuell 08.12.2022

ROTE GEBIETE IN LIPPE

Am 07. Dezember 2022 führte der WLV-Kreisverband Lippe gemeinsam mit der Landwirtschaftskammer NRW, Kreisstelle Lippe, eine digitale Info-Veranstaltung zu den neuen nitratbelasteten Gebieten durch. Der Kreislandwirt Reinhard Petig konnte dazu über 100 Teilnehmer begrüßen.

Frau Göckede, neue Geschäftsführerin der Wasserkooperation Lippe, und Herr Sprute, Pflanzenbauberater der LwK, gaben zunächst einen Überblick über das Ausweisungsverfahren und die neuen „roten“ Gebiete sowie eine Anleitung zu ELWASAWEB. Anschließend zeigten Sie anhand der zu beachtenden Auflagen die Konsequenzen für die Düngung und wie eine angepasste Düngestrategie aussehen kann auf.

Abschließend bewertete der Kreisverbandsvorsitzende Dieter Hagedorn die aktuelle Situation und formulierte den weiteren politischen Auftrag: Der WLV erachtet die aktuelle Ausweisung von mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebieten nicht verursachergerecht und nicht akzeptabel. Es muss die Bewirtschaftung des einzelnen Betriebs Maßstab sein für die Entscheidung, ob und welchen verschärften Düngeanforderungen er nachkommen muss. Das Messstellennetz ist für diese Bewertung nicht ausgelegt: Dafür ist einerseits die Messstellendichte zu klein. Viele Betriebe werden Messstellen zugeordnet, die kilometerweit entfernt liegen und nicht von diesen Betrieben beeinflusst werden. Andererseits dauert es bei vielen Messstellen Jahre, bis sich Veränderungen im Eintrag auch in den Messwerten widerspiegeln.


Betriebe, die nachweislich bereits besonders gewässerschonend wirtschaften, müssen von verschärften Auflagen befreit werden.

 

Das gilt sowohl für Nitrat als auch für Phosphat. Nur so bieten sich betroffenen Betriebe Perspektiven und Anreize für Verbesserungen. Wenn eine Berücksichtigung der aktuellen Bewirtschaftung nicht bei der Gebietsausweisung möglich ist, muss eine einzelbetriebliche Differenzierung in der Düngeverordnung zwingend und schnellstmöglich verankert werden. Die Fortentwicklung des bisherigen Modells zu den Stickstoffeinträgen bietet sich dafür an. Eine differenzierte Betrachtung nach dem Verursacherprinzip kann dabei durch die Nutzung einzelbetrieblicher Daten erfolgen.

 

Weitere Information erhalten Sie demnächst auf der Homepage der LwK, Kreisstelle Lippe oder bereits jetzt unter
https://www.landwirtschaftskammer.de/landwirtschaft/ackerbau/duengung/duengeverordnung/gebietsausweisung-2022.htm

oder unter www.wlv.de/rote-gebiete