"Verzeichnis regionalisierter Kleinstrukturen" neu gefasst

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat am 24. Januar die Neufassung des Verzeichnisses regionalisierter Kleinstrukturen [VKS]“ im Agrarraum veröffentlicht.
Zum Hintergrund: Um Tierarten und Pflanzen in Kleinstrukturen vor Abdrift und Pflanzenschutzmitteleinträgen zu schützen, sind einige Mittel mit gewissen Anwendungsbestimmungen zugelassen. Bei den NT-Anwendungsbestimmungen zum Schutz der Nicht-Zielorganismen gilt für die Anwendungen i.d.R. eine vorgeschriebene Abdriftminderung und / oder ein festgelegter Mindestabstand. Für Gemeinden mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen können diese Maßnahmen ganz oder teilweise entfallen. Landwirte müssen sich deshalb vor der Ausbringung versichern, ob die Gemeinde ausreichend mit Kleinstrukturanteilen versorgt ist und ob das Mittel mit Anwendungsbestimmungen versehen ist.
Durch das Julius-Kühn-Institut wird das VKS künftig unter Berücksichtigung der Nachmeldeverfahren jährlich aktualisiert. Genauere Angaben zum jeweiligen Standort ermöglichen es Flächen und Strukturen nachzumelden. Die Nachmeldung wird im Laufe des Jahres durch den Pflanzenschutzdienst NRW erfolgen.
In Lippe wurden bisher schon die Kommunen Bad Salzuflen, Barntrup, Blomberg, Lage, Lemgo und Leopoldshöhe als nicht ausreichend strukturiert geführt. Nun sind ab 2023 Dörentrup, Kalletal und Schieder-Schwalenberg hinzugekommen.
Bei Rückfragen wenden Sie sich an den Pflanzenschutzdienst der Landwirtschaftskammer NRW.