Offenlegung Wasserschutzgebiet "Lage-Hörste"

Eine Neuausweisung des Wasserschutzgebietes "Lage-Hörste" ist beabsichtigt.
Zum Schutz der Wassergewinnungsanlage Hörste der Stadtwerke Lage GmbH ist die Neuausweisung des Wasserschutzgebietes „Lage-Hörste“ im Stadtgebiet Lage und Detmold durch die untere Wasserbehörde des Kreises Lippe beabsichtigt.
Dafür sind der Entwurf des Verordnungstextes mit den Anlage A und B (Karte) sowie das zugrunde liegende Gutachten veröffentlicht. Die Bekanntmachung der Stadt Lage fügen wir im Anhang bei.
Sie können auch auf der Homepage des Kreises Lippe die Bekanntmachungen aus dem Bereich Umwelt und Energie einsehen:
Scrollen Sie runter und klicken „Wasser“ an.
Scrollen Sie dort runter und klicken „Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung“ an.
Scrollen Sie nochmals runter und klicken „Wasserschutzgebiet Lage-Hörste“ an.
Dort finden Sie den Entwurf der Wasserschutzgebietsverordnung, die Anlage A, die Anlage B (Karte), die Bekanntmachung der Stadt Detmold, die Bekanntmachung der Stadt Lage und das zugrunde liegende Gutachten.
Diese Unterlagen können im Zeitraum
vom 13.07.2026 bis einschließlich 12.08.2026 (1 Monat)
neben dem Online-Angebot des Kreises (s. o.) bei
➢ der Stadt Lage, FT Stadtentwässerung und Wasserwirtschaft, Am Drawen Hof 1, 32791 Lage,
➢ der Stadt Detmold, Ferdinand-Brune-Haus - Raum 108, Rosental 21, 32756 Detmold
während der Dienststunden eingesehen werden.
Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis zwei Wochen nach Ablauf der o. g. Auslegungsfrist,
d.h. bis einschließlich 26.08.2026, schriftlich oder zur Niederschrift
. bei der Stadt Lage, Fachbereich Bauen und Umwelt, Am Drawen Hof 1, 32791 Lage,
. bei der Stadt Detmold, Rosental 21, 32756 Detmold,
. beim Kreis Lippe, FG 701 Wasserwirtschaft, Felix-Fechenbach-Str. 5, 32756 Detmold
Einwendungen gegen das Vorhaben erheben.
Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.