Sozialwahl 2023

Sozialwahl 2023
Alle sechs Jahre finden in Deutschland Sozialversicherungswahlen, die so genannte Sozialwahl statt. Wahltag für die Sozialwahl 2023 ist der 31. Mai 2023. In der SVLFG wählen die
· Selbständigen ohne fremde Arbeitskräfte.
· Arbeitgeber und
· Arbeitnehmer
In den beiden letzten Gruppen gibt es nicht mehr Kandidaten als Mandate, daher findet hier keine aktive Wahl statt, sondern nur eine „Friedenswahl“.
Jetzt Wahlrecht sichern und Fragebogen zurückschicken
Wahlberechtigt ist, wer am 1. Januar 2023 bei der SVLFG zu der Gruppe der Selbständigen ohne fremde Arbeitskräfte gehört und das 16. Lebensjahr vollendet hat. Zur Überprüfung der Wahlberechtigung versandte die SVLFG einen Abfragebogen. Damit Sie an der Wahl teilnehmen können, sollten Sie dieses Schreiben unbedingt ernst nehmen und den Fragebogen an die SVLFG zur Wählerregistrierung zurücksenden.
Sollten Sie den Fragebogen noch nicht zurückgesandt haben oder er ist Ihnen abhanden gekommen, so können Sie immer noch einen Fragebogen neu beantragen und ihn an die SVLFG zurücksenden.
Sie können sich hierzu an den Wählendenservice der SVLFG wenden:
Telefon: 0800 589 2716
E-Mail: fragen-sozialwahl@svlfg.de
Selbstverwaltung sichert größtmögliche Entscheidungsfreiräume
Die SVLFG ist ein Selbstverwaltungsorgan, bei dem die Versicherten selbst Einfluss auf ihre Angelegenheiten nehmen: Die Versicherten treffen durch ihre Vertreter wichtige Entscheidungen im Rahmen der Gesetze selbst ─ nicht der Staat. Ihre gewählten Vertreterinnen/Vertreter arbeiten ehrenamtlich und sind allein den Versicherten verpflichtet. Die Selbstverwaltung sichert den Sozialversicherungsträgern größtmögliche Entscheidungsfreiräume unter den gesetzlichen Vorgaben zu. Die Erfahrungen direkt aus dem Berufsstand fließen somit in die Ausrichtung und die Entscheidungen der SVLFG ein.
Die Vertreterversammlung ist oberstes Beschlussgremium und als Legislativorgan das Parlament der SVLFG. Zu ihren wesentlichen Aufgaben gehört der Beschluss über die Satzung, der Erlass von Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaft, die Feststellung des Haushaltsplans, die Abnahme der Jahresrechnung und Entlastung des Vorstandes und der Geschäftsführung.
Die Vertreterversammlung der SVLFG umfasst 60 Mitglieder:
· 20 Vertreterinnen/Vertreter der versicherten Arbeitnehmer,
· 20 Vertreterinnen/Vertreter der Arbeitgeber und
· 20 Vertreterinnen/Vertreter der Selbständigen ohne fremde Arbeitskräfte.
Wahl zur Vertreterversammlung ist eine Listenwahl
Die Wahl der Mitglieder der Vertreterversammlung geschieht über eine Listenwahl. Die Wahlberechtigten in der jeweiligen Gruppe können sich nur für eine Liste ihrer Gruppe entscheiden.
Der WLV tritt zusammen mit dem RLV auf einer gemeinsamen Liste 7 an.
Wir haben Ihnen einen Flyer angehängt mit Informationen zu den Kandidaten und den politischen Zielen der gemeinsamen Liste 7.
Bei individuellen Fragen beraten wir Sie gern.
Christina Titgemeyer, Ass`in jur.
05221/34204-10