Amprion Rhein-Main-Link
Planfeststellungsabschnitt NI3: Möglichkeiten zur Stellungnahme für grenzübergreifend wirtschaftende Betriebe aus Petershagen
Unterlagen ab 2. November 2026 online / Einwendungen können bis 4. Januar 2027 abgegeben werden
Worum geht es?
Amprion plant den Rhein-Main-Link: vier Höchstspannungs-Erdkabelleitungen, die Windstrom aus der Nordsee in die Verbrauchszentren in Hessen, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen bringen sollen. Sie sind im Bundesbedarfsplangesetz als Vorhaben 82, 82a, 82b und 82c festgeschrieben.
Für den Abschnitt NI3 – von der Gemeindegrenze Wölpinghausen/Stadt Sachsenhagen bis zur Landesgrenze Niedersachsen/Nordrhein-Westfalen – hat Amprion die Planfeststellung beantragt. Die Bundesnetzagentur entscheidet darüber.
Der Verlauf im Überblick: Start nordwestlich von Sachsenhagen (Landkreis Schaumburg), Querung von Mittellandkanal und A2, bei Bad Münder über den Deister nach Süden, Weserquerung nördlich von Grohde, weiter südwestlich bis südlich von Vahlbruch (Landkreis Holzminden) an die Landesgrenze.
Was ist wichtig für Betriebe aus Petershagen, die grenzübergreifend wirtschaften
Das Gemeindegebiet Petershagen/OT Wasserstraße gehört nicht unmittelbar zum hier beschriebenen Abschnitt NI3, sondern zum Planungsabschnitt NI2. Für solche Betriebe aus Petershagen aber, die Flächen im angrenzenden Planungsgebiet bewirtschaften, kann diese Info dennoch von Interesse sein: Ihre Flächen können je nach Lage dem Planungsabschnitt NI3 zugeordnet sein.
Unser praktischer Rat: Prüfen Sie anhand der offenliegenden Unterlagen, ob Sie von den Planungen konkret betroffen sind.
Was bedeutet das für Ihren Betrieb?
Jetzt wird es konkret: Im Planfeststellungsverfahren werden die einzelnen Grundstücksbetroffenheiten festgestellt – welche Flächen dauerhaft oder vorübergehend gebraucht werden, wo Kabel, Übergabestationen und Monitoringstationen gebaut werden usw.
Deshalb ist die Frist entscheidend: Wer nicht bis zum 4. Januar 2027 vorträgt, was ihn betrifft, kann sich später im Klageweg darauf in der Regel nicht mehr berufen.
Wo können Sie die Unterlagen einsehen?
Die Pläne und Gutachten liegen (nur) vom 2. November bis 1. Dezember 2026 im Internet unter netzausbau.de/vorhaben82 zur Einsicht aus – eine Auslage in Papier findet nicht statt. Wer keinen Internetzugang hat, kann sich unter Telefon 0800 638 9 638 eine Zugangsmöglichkeit einrichten lassen. Die Einwendungsfrist wird dadurch aber nicht verlängert.
So geben Sie eine Stellungnahme ab
Frist: 2. November 2026 bis 4. Januar 2027
am einfachsten über das Onlineformular auf netzausbau.de/vorhaben82
per E-Mail an vorhaben82@bnetza.de, Betreff „Vorhaben 82, Abschnitt NI3"
schriftlich an die Bundesnetzagentur, Referat 809, Postfach 8001, 53105 Bonn
Name und vollständige Anschrift müssen lesbar angegeben sein, schriftliche Einwendungen zusätzlich unterschrieben. Eine Eingangsbestätigung erhalten Sie nicht.
Benennen Sie möglichst die betroffenen Flurstücke, die durch die Planungen berührt werden. Grundsätzlich können alle privaten und betrieblichen Belange und Gründe gegenüber diesem Leitungsprojekt von Ihnen geltend gemacht werden.
Wie geht es weiter?
Findet ein Erörterungstermin statt, werden Sie als Einwendungsführer schriftlich benachrichtigt.
Ihr Kreisverband unterstützt Sie gern bei der Formulierung Ihrer Einwendung. Sprechen Sie uns gerne an.
Die Mitteilung der Bundesnetzagentur finden Sie unter dieser Meldung zum Download.