KV Aktuell | 31. Juli 2025

ASP-Prävention

Durchführung von Maßnahmen zur Biosicherheit auf den Betrieben

I. Überblick: Betriebsindividuelle Biosicherheit

Anlässlich des aktuellen ASP-Vorkommens im Kreis Olpe möchte der Landwirtschaftliche Kreisverband seine Mitglieder für die Bedeutung von eigenen Biosicherheitsmaßnahmen auf ihren Tierhaltungsbetrieben sensibilisieren. Ein Seuchenbefall des eigenen Betriebes stellt für den eigenen Tierbestand auch die Betriebe in der Umgebung eine große Gefahr dar, wobei nicht zuletzt natürlich regelmäßig auch nachteilige wirtschaftliche Folgen eine Herausforderung für die Betriebsleiter bedeuten.

Das bedeutendste Instrument, das zur Verfügung steht, um Seuchen effektiv im Vorfeld zu bekämpfen und ihre Ausbreitung zu verhindern, ist die Biosicherheit. Hierbei handelt es sich um verschiedenste Maßnahmen zur Prävention und Vorsorge. Es liegt auf der Hand, dass die Sinnhaftigkeit solcher Maßnahmen insbesondere dann zum Tragen kommt, wenn möglichst alle Betriebsleiter sich an ihnen beteiligen.

Ein Tierhalter ist vor dem Hintergrund des einschlägigen EU-Tiergesundheitsrechts als Unternehmer dafür verantwortlich, die von ihm gehaltenen Tiere gesund zu erhalten und das Risiko der Ausbreitung von Tierseuchen zu minimieren.

Im Seuchenfall gilt, was besondere Bedeutung hat, ausschließlich EU-Recht. Die Verantwortung des Tierhalters zur Risikominimierung einer Tierseuchenausbreitung gilt dann für jeden Tierhalter, und zwar unabhängig von der jeweiligen Betriebsgröße oder dem Haltungszweck. Verpflichtet sind dann also ausdrücklich auch Kleinst- und Hobbyhaltungen von Tieren!

Biosicherheitsplan

Unter anderem müssen im Seuchenfall diejenigen Tierhalter, die in der Restriktionszone liegen, einen „Plan zum Schutz vor biologischen Gefahren“ (Biosicherheitsplan) vorlegen können, der i. Ü. vom zuständigen Veterinäramt genehmigt sein muss. Es empfiehlt sich demnach, einen solchen Plan auch ohne akute Seuchensituation zu erstellen und vorzuhalten, um für den Ernstfall gewappnet zu sein; nicht zuletzt trägt dies auch zum Schutz vor Einschleppung von Seuchen, wie der ASP, bei und schützt damit den eigenen Betrieb. Einzelheiten und Inhalte sind dem nachfolgenden Link zu entnehmen:

https://www.landwirtschaftskammer.de/landwirtschaft/tiergesundheit/pdf/plan-schutz-biologische-gefahren.pdf

Biosicherheitsberatung und Dokumentation der Beratungsleistung

Im Vorfeld der Erstellung des Biosicherheitsplans ist eine Biosicherheitsberatung durch sachkundige Tierärzte bzw. den Schweinegesundheitsdienst der Landwirtschaftskammer NRW (SGD) durchzuführen. Im Zuge dieser Beratung wird der jeweilige Ist-Zustand des Betriebes erhoben und ein individuelles, auf den jeweiligen Betrieb zugeschnittenes Konzept zur Verbesserung der Sicherheitsmaßnahmen erarbeitet. Einzelheiten finden Sie hier:

https://www.landwirtschaftskammer.de/landwirtschaft/tierseuchenkasse/aktuelles/beihilfe-biosicherheit.htm

Die Tierhalter haben die Möglichkeit, für die Inanspruchnahme der Biosicherheitsberatung eine Beihilfe der Tierseuchenkasse in Anspruch zu nehmen (Näheres unter Ziffer II., 1. und 2.).

Für die Dokumentation der Beratung stehen verschiedene Module zur Verfügung.

Der Tierhalter kann entweder

die Risikoampel der Universität Vechta:

https://risikoampel.uni-vechta.de/

oder

die Dokumente der Nds. Tierseuchenkasse zum Biosicherheitskonzept (Managementplan und Checklisten):

https://www.ndstsk.de/uebersicht/tierkoerperbeseitigung/biosicherheit

oder

die amtliche Checkliste des Landesamts für Verbraucherschutz und Ernährung NRW (LAVE): https://www.landwirtschaftskammer.de/landwirtschaft/tierseuchenkasse/pdf/checkliste-biosicherheit-asp.pdf

hierfür nutzen.

Auf der Grundlage der Dokumentation kann dann der Biosicherheitsplan erstellt werden.

Wir möchten die Betriebsleiter ermuntern, sich mit der Biosicherheit auf dem eigenen Betrieb im eigenen Interesse frühzeitig und vor dem nicht gewünschten Fall eines Seuchenausbruchs freiwillig auseinanderzusetzen, um den Schutz des eigenen Betriebes zu erhöhen und gleichzeitig zu einem flächendeckenden Schutzniveau beizutragen, das erforderlich ist, um einen Eintrag und die Ausbreitung der ASP im Kreisgebiet effektiv zu verhindern!

Wir danken allen, die dieses Anliegen tatkräftig unterstützen!

 

II. Beihilfen der Tierseuchenkasse

Die Tierseuchenkasse hält unterschiedliche Beihilfen zur Unterstützung der schweinehaltenden Betriebe bereit. Die einzelnen Beihilfen für die schweinehaltenden Betriebe sind nachfolgend aufgeführt. Sie dienen der Gesunderhaltung des Betriebes und im schlimmsten Fall der Früherkennung. Darüber hinaus sind die Maßnahmen unter Nr. 1 und Nr. 2. auch Nachweise zur Umsetzung der Biosicherheit im eigenen Betrieb. Die Beihilfe der Tierseuchenkasse „Beratung Biosicherheit“ unterstützt Sie dabei in allen Fragestellungen.

1. Beratung Biosicherheit

Beihilfe zur zweimaligen tierärztlichen Fachberatung zur Biosicherheit innerhalb von 3 bis 6 Monaten. Sie wird durch den Hoftierarzt oder durch den Schweinegesundheitsdienst der Landwirtschaftskammer NRW (SGD) durchgeführt. Zusätzlich kann der Landwirt in Absprache mit dem Tierarzt bzw. dem SGD eine einmalige Beratung zu baulichen Maßnahmen durch die Berater der Landwirtschaftskammer in Anspruch nehmen. Die Beratungsleistung ist zu dokumentieren und soll dem Inhalt nach als Maßnahmenplan zum Schutz vor biologischen Gefahren für seinen Betrieb dienen. Weitere Info:

https://www.landwirtschaftskammer.de/landwirtschaft/tierseuchenkasse/leistungen/beihilfen/03-schweine.htm#beratung

2. E-Learning Biosicherheit

Finanzierung von Freicodes zur Online-Schulung „Biosicherheit“. Der Betriebsinhaber schließt die Online-Schulung mit einer bestandenen Prüfung ab und legt das dafür erworbene Zertifikat spätestens 6 Monate nach Zuteilung des Freicodes vor. Weitere Info:

 https://www.landwirtschaftskammer.de/landwirtschaft/tierseuchenkasse/leistungen/beihilfen/03-schweine.htm#biosicher

3. ASP-Früherkennungsprogramm

Beihilfe zur virologischen Untersuchung von Blut verendeter Schweine älter als 60 Tage pro Produktionseinheit und Woche auf ASP. Oder falls nicht vorhanden von allen eingesandten Proben toter gehaltener entwöhnter Schweine. Voraussetzung ist die Durchführung der amtlichen Kontrolle zur Biosicherheit innerhalb von 6 Monaten nach Teilnahmebeginn, die Erstellung eines Plans zum Schutz vor biologischen Gefahren zur Genehmigung durch die Kreisordnungsbehörde innerhalb von 6 Monaten nach Teilnahmebeginn (siehe auch Nr.1), die amtliche Inspektion des Betriebes und regel-mäßige Betriebsbesuche mit klinischen Untersuchungen mindestens zweimal jährlich und mindestens im Abstand von vier Monaten sowie die Umsetzung aller vorgenannten Maßnahmen kontinuierlich über mindestens 2 Jahre. Weitere Info:

https://www.landwirtschaftskammer.de/landwirtschaft/tierseuchenkasse/leistungen/beihilfen/03-schweine.htm#asp

4. Früherkennungssystem: Ausschlussuntersuchungen von AK, KSP und ASP

Beihilfe für die serologische und virologische Untersuchung von bis zu 14 Blutproben in Mastbetrieben und bis zu 30 Blutproben in Zuchtbetrieben/gemischten Betrieben und/oder für die pathologischanatomische Untersuchung von bis zu 5 typisch erkrankten oder verendeten Schweinen in einem nordrhein-westfälischen Untersuchungsamt zum Ausschluss von AK, KSP und ASP, wenn der Tierhalter zur Untersuchung seines Schweinebestandes aufgefordert worden ist (Säule 1 des Frühwarnsystems) oder in einem Schweinebestand eine fieberhafte Erkrankung aufgetreten ist, bei der antibiotische Behandlungen erfolglos waren (Säule 2 des Frühwarnsystems) oder die Voraus-setzungen des § 8 i.V.m. Anlage 6 der Schweinehaltungshygieneverordnung vorliegen (Säule 3 des Frühwarnsystems). Übernommen werden je 5 € pro Probe für die tierärztliche Leistung und die gesamten Untersuchungskosten im zuständigen staatlichen Untersuchungslabor (CVUA). Die Untersuchungen zur Früherkennung können allgemein zur Bestätigung des Gesundheitszustandes verwendet werden. Weitere Info:

https://www.landwirtschaftskammer.de/landwirtschaft/tierseuchenkasse/leistungen/beihilfen/03-schweine.htm#ausschluss

Alle weiterführenden Informationen entnehmen Sie bitte der Internetseite der Tierseuchenkasse NRW.

Auf der WLV-Homepage erhalten Sie einen stets aktualisierten Situationsbericht zum derzeitigen ASP-Geschehen: www.wlv.de/asp