Landwirtschaftliches Erbrecht: Löschung des Hofvermerks
Landwirtschaftliches Erbrecht: Löschung des Hofvermerks
In einem früheren „Kreisverband Aktuell“ hatten wir bereits darüber informiert, dass seit 01.01.2021 die Löschung des Hofvermerkes nicht mehr kostenfrei ist. Das Oberlandesgericht Hamm hatte bislang als Gegenstandswert für die Berechnung der Gerichtskosten für die Löschung des Hofvermerkes durch das Landwirtschaftsgericht 20 % des Verkehrswertes zugrunde gelegt.
Mit Beschluss vom 09.02.2023 hat das Oberlandesgericht Hamm nunmehr seine Rechtsprechung ausdrücklich geändert und setzt jetzt als Geschäftswert 10 % des Verkehrswertes an, so dass sich die Kosten für die Löschung des Hofvermerkes nicht unerheblich verringern.
In allen Fällen, in denen die Löschung des Hofvermerks in Betracht gezogen wird, empfehlen wir die vorherige Kontaktaufnahme mit der Rechtsberatung unserer Geschäftsstelle.