Gasversorgungsleitung | 31. August 2023

Rahmenregelung für die Gasversorgungsleitung

Gasversorgungsleitung

Der Landwirtschaftliche Kreisverband Minden-Lübbecke hat jetzt eine Rahmenvereinbarung mit der Open Grid Europe GmbH

Der Landwirtschaftliche Kreisverband Minden-Lübbecke hat jetzt eine Rahmenvereinbarung mit der Open Grid Europe GmbH über den Bau einer Gasfernleitung abgeschlossen, von denen die Ortsverbände Stemwede-Dielingen und Drohne betroffen sind.

 Die Open Grid Europe GmbH aus Essen plant, ihr überregionales Ferngastransportsystem durch den Bau einer Gasversorgungsleitung zwischen der bestehenden Verdichterstation Wardenburg (Landkreis Oldenburg) und der Gasdruckregel- und Messanlage Drohne, die sogenannte WAD, zu erweitern. Die ca. 90 Kilometer lange Gasversorgungsleitung wird einen Durchmesser von DN1000 mm haben und kann bis zu 100 bar Betriebsdruck MOP betrieben werden. Die Verlegung soll größtenteils parallel zur bereits bestehenden Gasversorgungsleitung Nr. 58 erfolgen.

 Das Bauvorhaben soll der Versorgungssicherheit von privaten Verbrauchern und der Industrie dienen. Mit der Leitung sollen die notwendigen Transportkapazitäten geschaffen werden, um u. a. die über das LNG-Terminal Wilhelmshaven angelandeten Mengen an Erdgas weiter in das deutsche Ferngasnetz zu transportieren.

 Für den Bau der „WAD“ werden ausschließlich Rohre verbaut, die ebenfalls für den Transport von Wasserstoff zertifiziert sind, um den zukünftigen Transport von Wasserstoff gewährleisten zu können.

 Der Baubeginn für die Gasversorgungsleitung ist für 2025 geplant, die Fertigstellung für 2026. Das Planfeststellungsverfahren wird voraussichtlich ab April 2024 durchgeführt werden.

Aufgrund von Hinweisen aus der örtlichen Mitgliederschaft haben wir im März 2023 aktiv den Kontakt zu Open Grid Europe gesucht und sind anschließend in Verhandlungen eingetreten. Diese Verhandlungen haben wir jetzt – im Einklang mit den in Niedersachsen betroffenen Kreisverbänden des Landvolks – erfolgreich zum Abschluss bringen können.

 OGE wird für die Inanspruchnahme von landwirtschaftlichen Grundstücken zum Bau, Betrieb, Instandhaltung, Sicherung und Beseitigung der WAD im Rahmen gütlicher Einigung allen Grundstückseigentümern und Nutzungsberechtigten (Bewirtschaftern) den abgestimmten Rahmenvertrag verbindlich anbieten.

 OGE plant Eigentümerversammlungen für Mitte Januar 2024. Daran werden wir teilnehmen und die vertraglichen Regelungen im Einzelnen erläutern.

 Sicherlich würden es die Grundstückseigentümer eher begrüßen, wenn keine neue Leitung gebaut würde. Nach den Vorgaben liegen jedoch die vertraglichen Regelungen auf einem guten Niveau.

 Wir freuen uns, dass wir dieses Ergebnis für die betroffenen Grundstückseigentümer und Bewirtschafter erreichen konnten.