Amtsgericht Rahden | 24. April 2026

Neue Regeln zur Hofeigenschaft: Das müssen Eigentümer wissen!

Symbolbild (ki-generiert)

Hofvermerk ja oder nein: Die Entscheidung kann große Folgen für Übergabe und Vererbung haben. Lassen Sie sich rechtzeitig beraten!

Das Landwirtschaftsgericht am Amtsgericht Rahden hat eine Vielzahl von Grundstückseigentümern angeschrieben, bei denen ein Hofvermerk im Grundbuch derzeit – nach Maßgabe alten Rechtes – nicht eingetragen ist. Hintergrund ist, dass jetzt nach Novelle der Höfeordnung - aufgrund der Höhe des Grundsteuerwertes des Betriebes der Land- und Forstwirtschaft - ab dem 31. Dezember 2026 (Übergangsfrist) ein Hofvermerk im Grundbuch von Amts wegen einzutragen sein wird.

Schreiben vom Amtsgericht erhalten? Dann sollten Sie sich beraten lassen!

Der WLV empfiehlt allen Mitgliedern, die vom Amtsgericht Rahden – Landwirtschaftsgericht – angeschrieben wurden, die Beratung des Landwirtschaftlichen Kreisverband in Anspruch zu nehmen.

Unabhängig vom Inhalt des Schreibens rät der Verband dringend dazu, diese höferechtlichen Beratung wahrzunehmen, wenn Sie ein Schreiben erhalten haben. Nach Ansicht der WLV-Rechtsexperten können nur so Missverständnisse zum Bestehen oder Nichtbestehen der Hofeseigenschaft ausgeschlossen werden. Ohne Prüfung könnten die Auswirkungen im Falle der lebzeitigen Übertragung oder aber des Erbfalls empfindlich sein.

Termine nimmt das Sekretariat des Kreisverbandes entgegen.

Hinweis: Für die individuelle Beratung müssen dem Mitglied Kosten auf der Grundlage der Satzung und Kostenordnung des WLV in Rechnung gestellt werden. Wir bitten um Verständnis.