KV-Aktuell | 27. Oktober 2025

Urteil mit bundesweiter Tragweite

Bildautor: Heiner Müller Das Foto zeigt die Messstelle in Petershagen am Naturschutzgebiet Hävern. Diese ist Teil des Klageverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster.

Bundesverwaltungsgericht in Leipzig fällt Urteil mit bundesweiter Tragweite um nitratbelastete Gebiete

Heiner Müller: „Ein Meilenstein für die gesamte deutsche Landwirtschaft.“

Im Streit um nitratbelastete Gebiete hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Freitag die bayerische Regelung für unwirksam erklärt: Die Verordnung verstößt gegen höherrangiges Recht, da die rechtliche Basis fehlt. „Das Urteil ist ein Meilenstein für die gesamte deutsche Landwirtschaft“, erklärt Landwirt Heiner Müller aus Petershagen, Vorsitzender der Initiative Gerechte Messstellen. Der jahrelange Einsatz der Interessensgemeinschaft Gerechte Messstellen, zahlreicher Landwirte und des Bauernverbandes habe sich ausgezahlt.

Zum Hintergrund: Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am 24.10.2025 das Urteil über drei Klagen von Landwirten aus Bayern verkündet, die vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof zunächst keinen Erfolg mit ihren Einwendungen gegen die Ausweisung der so genannten nitratbelasteten „roten“ Gebiete und eutrophierten „gelben Gebiete“ hatten.

Das höchste Verwaltungsgericht Deutschlands hat den Klagen der Landwirte im Revisionsverfahren dagegen stattgegeben. Für das Gericht genügt die bundesrechtliche Ermächtigungsgrundlage in der Bundesdüngeverordnung als Grundlage für die Landesdüngeverordnungen wie z. B. in Bayern mangels hinreichender Regelungsdichte nicht den verfassungsrechtlichen Anforderungen des Grundrechts auf Eigentum und der Berufsfreiheit. Ende Januar 2025 hatte das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht in Lüneburg bereits ähnlich entschieden.

Die Landwirte beklagen seit Jahren fehlerhafte Messstellen, die oft mit nicht-landwirtschaftlichem Einfluss belastet sind. Die Initiative Gerechte Messstellen fordert daher seit langem bessere Standards und mehr Gerechtigkeit bei der Gebietsausweisung. Das Ziel: Dass nur Landwirte, die tatsächlich die Nitratgrenzwerte überschreiten, von den strengen Auflagen betroffen sind.

„Wir fordern jetzt mit dem Urteil entschlossene Maßnahmen zur Korrektur der aktuellen Regelungen“, unterstreicht Landwirt Heiner Müller. Wir brauchen endlich praxistaugliche, transparente und verursachergerechte Regelungen für wieder mehr Planungssicherheit.“ Auch Joachim Schmedt, Vorsitzender des Landwirtschaftlichen Kreis Minden-Lübbecke unterstreicht: „Der Bund muss nun endlich die von Verbänden geforderte Verursachergerechtigkeit herbeiführen und den Betrieb betrachten statt nur Messstellen.“ Intelligente Konzepte wie das des "Gewässerschonenden Betriebs" der Landwirtschaftskammer NRW lägen vor. Es müsse in die Umsetzung gehen.

Die oft ungenauen und fehlerhaften Messstellen, die durch nicht-landwirtschaftliche Quellen verfälscht werden, müssten nun dringend überarbeitet werden, fordert Heiner Müller. Die Initiative „Gerechte Messstellen“ drängt darauf, dass nur wirklich relevante Messstellen genutzt werden, die den Einfluss der Landwirtschaft korrekt abbilden. „Jetzt ist die Bundesregierung gefordert“, betont auch Joachim Schmedt. „Es braucht eine praxisnahe Anpassung der EU-Nitratrichtlinie und klare, gerechte Bedingungen für die Ausweisung von belasteten Gebieten.“ Denn ein gerechtes System würde nur diejenigen Landwirte belasten, die tatsächlich gegen die Nitratgrenzwerte verstoßen, und anderen eine Entlastung bieten. Heiner Müller: „Es ist an der Zeit zu handeln, um den Forderungen nach einer nachhaltigen, gewässerschonenden Landwirtschaft gerecht zu werden.“

Landwirt Müller fragt sich nun auch: „Wie geht es jetzt weiter mit unserer Klage vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster?“ Eingereicht haben diese Klage er und zwei Landwirte aus Petershagen schon am 30.12.2020 hinsichtlich gutachterlich nachgewiesener, fehlerhafter Messstellen und deren Auswirkungen auf das Grundwasser.