4 % Konditionalitäten-Brache | 31. August 2023
Wichtige Information!

Agrarumweltmaßnahmen werden nicht angerechnet
Da diese Frage nun schon gehäuft aufgetreten ist, möchten wir hiermit noch einmal darüber aufklären:
Die Verpflichtung zur Erbringung von 4 % nicht produktiver Fläche kann nicht als Stilllegung im Rahmen der Agrarumweltmaßnahmen angerechnet werden. Das bedeutet, dass die 4 % Konditionalitäten-Brache zusätzlich zu den bestehenden Altverträgen (die für den Zeitraum 2020-2024 gelten) erbracht werden muss.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren Kreisverband.