40 km Zaun sind fertig

Aktueller Sachstand von Amtstierarzt Christian Kaiser
Am Freitag, 15. August, hat uns der Amtstierarzt des Kreises Olpe, Christian Kaiser, diese Informationen zukommen lassen, die wir hiermit gerne an Sie weitergeben:
1. Aktueller Sachstand:
Anzahl der positiven Schweine im Kreis Olpe: 56 Anzahl der positiven Schweine im Kreis Olpe und Siegen zusammen: 78.
Die wichtigste Information aus dieser Woche ist, dass die Errichtung des Zauns an der Grenze des Kerngebiets Ende dieser Woche abgeschlossen sein wird. Der Zaun selbst ist zu 100 % ein Festzaun (Knotengitter) und ist seit Anfang der Woche geschlossen. In dieser Woche laufen noch Arbeiten zu der Verankerung für den Untergrabeschutz. Damit wurden in den letzten drei Wochen im Kreis Olpe insgesamt gute 40 km Zaun errichtet. Alle betroffenen Grundstückseigentümer haben uns unterstützt und positiver Weise mitgewirkt. Dazu kommen weitere 8 km im Hochsauerlandkreis und etwa 26 km im Kreis Siegen Wittgenstein.
Kadaver außerhalbe des Zauns gefunden – wie wird Brüssel reagieren?
Leider ist Anfang der Woche im Kreis Wittgenstein ein positiv getesteter Kadaver außerhalb des dortigen Zauns (etwa 20 m) gefunden worden. Da der Kreis Siegen Wittgenstein kein Kerngebiet (bisher lediglich taktische Zäunung) ausgewiesen hat, bedeutet dies vorerst keine Veränderung der Gebietskulissen. Wir beobachten dies sehr genau und intensivieren seit Anfang der Woche die Kadaversuche in diesem Gebiet sowohl auf Olper als auch auf Siegerländer Seite. Jedoch wird dies mit großer Sorge bei den übergeordneten Behörden in Berlin und Brüssel wahrgenommen und damit der Druck auf die Veterinärbehörden deutlich erhöht. Eine Reaktion aus Brüssel ist zu erwarten, jedoch noch nicht genau zu erahnen, in welche Richtung man sich dort bewegen wird.
Regulierung zur Wildschadensverhütung:
Da der Zaun als Maßnahme zur Verhinderung der Verbreitung positiver Schweine geschlossen ist, sind wir in der Lage, die Maßnahmen zum Jagdverbot (gesamtes Schalenwild) gezielt mit Ausnahmen zu versehen.
- Wildschäden in der Schutzzone II:
Auf Antrag können bei Vorliegen von Wildschäden an landwirtschaftlichen oder forstwirtschaftlichen Flächen Ausnahmen vom Jagdverbot gewährt werden. Dazu haben wir ein Formular entwickelt, welches sicherstellt, dass das Verfahren schnell und unkompliziert ablaufen kann. Dieses Formular wird im Laufe der nächsten Woche auf der Internetseite des Kreises Olpe erscheinen. Verbunden damit ist die Zulassung/Registrierung einer entsprechenden Aufbewahrungsmöglichkeit (Wildsammelstelle) für die Schweine, bis diese frei getestet sind (vergleichsweise zu dem Vorgang in der Schutzzone I). Alle bisher gültigen Maßnahmen zur Reinigung und Desinfektion beziehungsweise dem hygienischen Umgang im Revier gelten selbstverständlich weiter.
- Wildschäden im Kerngebiet:
Auch hier können auf Antrag Ausnahmen zugelassen werden. Eine Verwertung der Wildtierkörper (Schwarzwild) ist aktuell allerdings leider ausgeschlossen. Das bedeutet, dass alle geschossenen Schweine über die zwingende Verwendung der DIWIMA App gemeldet werden müssen und von der WSVG geborgen, getestet und entsorgt werden.
Reviere werden abwechselnd bejagt
Darüber hinaus werden wir eine Information zu einem jagdlichen Konzept als Merkblatt an die Revier des Kerngebiet herausgeben. Zusammenfassend kann man sagen, dass die Reviere nicht alle gleichzeitig jagen können, um dem Wild entsprechende Rückzugsräume innerhalb des Kerngebiets zu lassen und den Druck auf den Zaun nicht unnötig zu erhöhen. Dieses Merkblatt wird die Reviere darstellen, welche alternierend pro Kalenderwoche jagen können. Bei akuten Wildschäden sind allerdings auch hier Ausnahmen davon möglich. Wir werden dazu für die betroffenen Reviere eine gesonderte Veranstaltung, wie auch in der Vergangenheit schon mehrfach geschehen, stattfinden lassen. Hierzu wird es auch noch ein weiteres Mal Informationen zur Reinigung und Desinfektion im Revier geben. Durch dieses Verfahren sollte sichergestellt sein, dass an jeder Fläche des Kreises Schaden durch Schwarzwald und weiteres Schalenwild wieder mit jagdlichen Maßnahmen begegnet werden kann.
Wildschäden aktuell dokumentieren und melden
Aufgrund der zahlreichen Nachfragen bezüglich bereits eingetretenen Wildschadens verweise ich noch einmal auf die Informationen in den FAQ auf der Webseite des Kreises Olpe. Lassen Sie alle bereits eingetretenen Schäden unter Wahrung der Fristen regulär bewerten und dokumentieren. Zum jetzigen Zeitpunkt hat sich das Ministerium des Landes Nordrhein-Westfalen noch nicht eindeutig zum Verfahren der Wildschadensregulierung geäußert. Sobald uns gesicherte Informationen vorliegen, werden wir diese selbstverständlich an Sie weitergeben.