Ernte in den ASP-Schutzzonen | 6. August 2025

Antrag auf Ausnahme nicht vergessen!

Kreis handelt schnell und unbürokratisch

Allerorten werden nach langer feuchter Witterung bei dem jetzt einsetzenden trockenen Sommerwetter die Erntegeräte wieder angebaut. Hier gilt es in der ASP-Sperrzone 2 zumindest Vorsicht walten zu lassen und die Ernteflächen sorgfältiger noch als bisher nach gegebenenfalls Wildschweinaktivitäten und Wildschweinkadavern abzusuchen. Schwarzwildfunde sind unverzüglich zu melden und die vorgeschrieben Desinfektionsmaßnahmen einzuhalten.

Wichtige Kontakte dazu:
Totfunde und Krankmeldungen: asp@kreis-olpe.de

Fragen, die in diesen FAQs nicht beantwortet werden bitte richten an: aspinfo@kreis-olpe.de oder Tel. 02761 81-899 (Mo.-Do. 8-13 Uhr und 14 bis 17 Uhr, Fr. 8 bis 13 Uhr).

Für das sogenannte Kerngebiet schreibt Amtstierarzt Christian Kaiser:
„Die Nutzung landwirtschaftlicher oder forstwirtschaftlicher Flächen ist bis zum 17.01.2026 untersagt. Ausnahmen können bei mir (dem Kreisveterinär) beantragt werden.“

Hier bitten wir Sie, diese Regelungen unbedingt zu beachten und vor der Mahd oder anderen Ernteaktivitäten auf Ihren Flächen den vorgeschriebenen Antrag möglichst zwei Tage vor Ihren land- und forstwirtschaftlichen Tätigkeiten im Wald oder der Feldflur zu stellen, um rechtzeitig eine Freigabe zu bekommen. Die Kreisverwaltung wird in der Regel auf dem schnellsten Weg die WSVG (Wildtierseuchen-Vorsorgegesellschaft) oder die besonders geschulte Jägergruppe benachrichtigen, die dann die angegebenen Flächen auf Kadaver überprüft. Die Wetterlage scheint auch längerfristig trockener zu bleiben, so dass Schnellschüsse nicht notwendig scheinen.

Alle Unterlagen zur ASP wie auch den Antrag selber finden Sie hier auf der Internetseite des Kreises Olpe rechts unter Dokumente:

https://kreis-olpe.de/B%C3%BCrgerservice/Anliegen-A-Z/Afrikanische-Schweinepest.php?ModID=10&FID=3125.323.1