Sehr gut: Ablehnungsbescheide zu Ökoregelungen werden zurückgenommen

Die mehrfachen Interventionen haben zu diesem Erfolg geführt
Die mehrfachen Interventionen aus den südwestfälischen WLV-Geschäftsstellen über unsere Fachreferenten, das Engagement der Schafhalter und nicht zuletzt der Einsatz der Förderabteilung der Landwirtschaftskammer in Meschede haben wohl auf höchsten Ebenen erhebliche Einsicht gebracht.
Eine Reihe von Ablehnungsbescheiden der EU-Zahlstelle zu verschiedenen Öko-Regelungen werden zurückgenommen.
Dabei ging es unter anderem um die Extensivierung des gesamten Dauergrünlandes (Öko-Regelung 4). Hier wurde Betrieben die Prämie verweigert, weil an einzelnen Tagen die maßgebliche Obergrenze von 1,4 raufutterfressenden Großvieheinheiten je Hektar Dauergrünland überschritten war.
Mittlerweile hat das NRW-Landwirtschaftsministerium auch auf Druck der Landwirtschaftsverbände eine angepasste und vereinfachte Vorgehensweise angekündigt, die auch für die Anträge aus 2023 gilt:
Bei der Ökoregelung 4 wird für die Obergrenze der Durchschnittswert über den gesamten Zeitraum herangezogen
Die Bewertung von Mutterschafen und -ziegen sowie deren Lämmern für die Berechnung der Großvieheinheiten (GVE) wird angepasst. Demnach werden Lämmer nicht mehr separat mit einem GVE-Wert von 0,15 bewertet, sondern bereits beim Wert für die Mutterschafe/-ziegen einbezogen.
Betroffene Betriebe sollen neue Bescheide erhalten.
Bei Öko-Regelung 5 bleibt das Ministerium bei seiner Haltung, keine Teilflächen zu fördern. Auch hier setzt der WLV nach.