Regionalplanentwurf MK-OE-SI | 14. März 2024

79 Seiten Antwort auf Einwände der Landwirtschaft kam heute – nach drei Jahren!

Ab jetzt dürfen wir elektronisch einen Termin zur Erörterung vereinbaren. An die betroffenen Mitglieder: Etwas Geduld bitte noch, wir melden uns bei Ihnen!

Heute (14. März) ist es nach 2 ¾ Jahren - das Beteiligungsverfahren endete am 30.06.2021 - endlich soweit: Uns wurde als Landwirtschaftlichem Kreisverband der Zugang zur Synapse der Erörterung sowie zum überarbeiten Entwurf des Regionalplans (RP) von der Bezirksregierung zugeleitet, mit der Bitte einen Termin zur Erörterung in Arnsberg elektronisch zu vereinbaren!

„Die Erörterungen der vorgebrachten Anregungen gem. § 19 Abs. 3 LPlG finden als Präsenztermine im Zeitraum vom 08.04.2024 bis zum 05.07.2024 im Dienstgebäude Seibertzstr. 2, Blauer Saal (R. 200), 59821 Arnsberg statt.“ 

Wir werden also den mit reichlich „Bereichen zum Schutz der Natur-Gebieten“ gespickten Regionalplan (Karte und Text) nochmals in die Hand nehmen und die Würdigung unserer Einwendungen lesen, bewerten und besprechen müssen. Das wird bei einem Umfang von 79 gedruckten Textseiten sicher ein paar Wochen in Anspruch nehmen. Auch für die Landwirtschaft im Frühjahr kein ganz idealer Zeitraum.

 

Alle, die mit uns zusammen oder auch selbstständig Einwendungen verfasst und über uns versandt haben, werden wir mit den Zugängen für die Erörterungstexte und den neuen Regionalplanentwurf zeitnah per Mail versorgen, damit sie sich selber schon informieren können. Wir werden dann, je nach Umfang der Texte und Beteiligungen, Termine mit Ihnen individuell vereinbaren und mögliche Antworten und Erwiderungen besprechen, die wir dann an einem noch zu vereinbarenden Termin der Bezirksregierung vorlegen und vortragen werden.

Hier arbeiten wir sowohl mit der Kammer, wie auch in Einzelfällen mit den Unteren Naturschutzbehörden zusammen und werden uns abstimmen. Seien Sie also bitte noch etwas geduldig. Der letztmögliche Erörterungstermin ist im Juli 2024.

 

Im Moment brauchen Sie sich nicht bei uns zu melden, wir melden uns bei Ihnen!

 

Der Regionalplan ist die Handlungsanweisung an die betroffenen Fachbehörden gewisse raumordnerische Aufgaben (vor allem Anpassung von Landschaftsplänen) vorzunehmen und nach Recht und Gesetz neu zu fassen. Ein BSN im später rechtskräftigen RP ist also noch kein Naturschutzgebiet oder ein Naturdenkmal o. ä., aber fordert die UNB dazu verbindlich auf dies zu prüfen!