ASP-Kernzone in Wittgenstein
Formlosen Antrag auf Ernte beim Kreis stellen!
Amtstierarzt Dr. Ludger Belke gibt aktuelle Informationen zur ASP im Kreis Siegen-Wittgenstein zu den Maßnahmen, die für den Kreis Olpe bereits seit Ende Juni gelten, und jetzt auch im Kreis Siegen-Wittgenstein Anwendung finden:
„Mit der Festlegung des Kerngebietes im Kreis Siegen-Wittgenstein wird das Ziel verfolgt, eine überregionale Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest zu verhindern und durch geeignete Maßnahmen wie der kontrollierten Letalentnahme innerhalb dieses ausgewiesenen Gebietes die ASP vollständig zu tilgen.
Da bisher alle positiv auf das ASP-Virus getesteten Wildschweine innerhalb der strategischen Zäunung und abseits landwirtschaftlicher Flächen gefunden wurden, können zur Nutzung der land- und forstwirtschaftlichen Flächen im ausgewiesenen Kerngebiet auf Antrag unter bestimmten Voraussetzungen (u.a. Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen, kein Kontakt zu Hausschweinen, Reinigung & ggfs. Desinfektion von Gerätschaften) Ausnahmegenehmigungen erteilt werden.
Die formlosen Anträge zur Erteilung dieser Ausnahmegenehmigungen können unter Angabe der Betriebsstelle und Benennung der zu bewirtschaftenden Fläche im Kerngebiet an das Funktionspostfach veterinaeramt@siegen-wittgenstein.de gerichtet werden.“
Lesen Sie das ganze Anschreiben von Dr. Belke an die Flächennutzer im Kerngebiet im Anhang