Bundesweite Düngeverordnung: Auch Bergland berücksichtigen!
In der bisher (Stand 25. März) geplanten Verabschiedung der bundesweiten Düngeverordnung durch den Bundesrat am Freitag (27. März) sind nach Ansicht des WLV dringend auch die Interessen der Landwirtschaft in den Berglandgebieten zu berücksichtigen. „Hier fordern wir nach wie vor deutliche Verbesserungen. Dies betrifft nicht nur Maßnahmen in nitratbelasteten Gebieten, sondern auch unverständliche Auflagen wie überzogene, sinnlose und fachlich nicht leistbare Dokumentationspflichten oder auch die Abstandsregelungen bei Hangneigung“ bekräftigt Kreisverbandsvorsitzender Henner Braach. Verantwortlich hierfür sind die Bundesministerien für Umwelt und Landwirtschaft sowie die EU-Kommission.
Die Entscheidung am morgigen Freitag ist nicht zu verwechseln mit der NRW-Düngeverordnung, die am Dienstag beschlossen worden ist. Dort sind die Einwendungen des WLV deutlich berücksichtig worden. WLV und RLV hatten in den letzten Monaten immer wieder nachdrücklich eine Überarbeitung der bisherigen Landesdüngeverordnung gefordert. NRW-Landwirtschaftsministerin Ursula Heinen-Esser hatte daraufhin eine Überprüfung als problematisch identifizierter Messstellen und eine zielgenauere Abgrenzung von unbelasteten und belasteten Gebieten zugesagt und jetzt umgesetzt.