20. April 2022

"Burbacher und Neunkirchener Vereinbarung"

Die sogenannte „Burbacher Vereinbarung" wurde 2000 von den damals maßgeblichen Akteuren der Kommunen, des Naturschutzes, der Landesregierung und der Landwirtschaft unterschrieben. Sie umfasste eine Erklärung zur Kooperation und einem gemeinsamen Antritt durch den Abschluss möglichst zahlreicher freiwilliger Kulturlandschaftspflegeverträge die maßgeblichen Schutzziele der FFH- und Vogelschutzgebiete in Burbach und Neunkirchen auf freiwilliger Grundlage zu erreichen.
Dabei stand und steht für die Landwirtschaft im Vordergrund, die notwenige Entwicklung von Hofstandorten weiterhin zu ermöglichen, aber auch notwendige betriebliche Entwicklungen gegen Schutzziele abwägen zu können. Diese Vereinbarung lief Ende 2019, also nach 20 Jahren aus. Bereits vor Ablauf wurden 2 Veranstaltungen zur Überarbeitung und Fortführung durchgeführt. Die aufkommende Corona-Pandemie führte zu einer längeren Verhandlungspause.

Am 07.04.2022 fand nun eine längere Videokonferenz auf Einladung der Bezirksregierung in Arnsberg statt, die die Aufgabe hat die Neuauflage zu moderieren.
So sprachen nun die ehemaligen Unterzeichner, nämlich Vertreter der Bezirksregierung (für NRW), des Kreises Siegen-Wittgenstein, der Gemeinden Burbach und Neunkirchen, des Westfälisch-Lippische Landwirtschaftsverband, des Waldbauernverbandes, der Biologische Station Siegen-Wittgenstein und neuer Akteure wie der NRW-Stiftung sowie des Naturparks Sauerland-Rothaargebirge zur weiteren Ausarbeitung und Fortsetzung der Vereinbarung zusammen.
Hinzugeladen waren über den ursprünglichen Teilnehmerkreis hinaus, die NRW-Stiftung, die Kreisjägerschaft und der Naturpark Sauerland-Rothaargebirge. Hier versprachen sich die ehemaligen Unterzeichner Ansprechpartner für die Themen Grundankauf und Verpachtung für geschützte Biotopflächen, Sicherstellung angepasster Wildbestände sowie öffentliche Sichtbarmachung über pädagogische wie touristische Ansätze. Die Teilnehmer bedauerten das Fehlen eines jagdlichen Vertreters, da insbesondere die Entwicklung natürlicher Waldgesellschaften ohne langjährige Zäunung nur durch massive Reduktion von Wildverbiss und Schälung sicherzustellen ist!
Aktuell besprochen wurde ein etwa 32-seitiger Entwurf der Bezirksregierung.
Neben formalen Fragen und neuen Bezügen auf aktualisierte Richtlinien stand als erster Punkt die bessere Lesbarkeit der Vereinbarung im Vordergrund. So sollen aktuell eingefügte Tabellen über Biotope, gesetzlich geschützte Arten, Lebensraumtypen und Naturschutzgebiete zur besseren Lesbarkeit in den Anhang verwiesen werden. Hier besteht weitgehende Einigkeit.

Der landwirtschaftliche Kreisverband hat als aus seiner Sicht wichtige Beitragspunkte in die Diskussion eingebracht oder unterstützt:

1. Die noch klarere Herausarbeitung der Partnerschaft zwischen Landwirtschaft und dem Natur- und Artenschutz.
2. Die bessere Sichtbarmachung der besonderen Leistungen der Akteure im Rahmen von Öffentlichkeitsarbeit und Umweltpädagogik.
3. Die unbedingte Einbindung der Jägerschaft sowie für die Öffentlichkeitsarbeit des Naturparks Sauerland-Rothaargebirge sowie der NRW-Stiftung als wichtiger Flächenbereitsteller und Käufer.
4. Die Berücksichtigung von stark um sich greifenden giftigen Arten, wie dem Jakobkreuzkraut oder der Herbstzeitlosen und der Entwicklung geeigneter Strategien zu deren Unterdrückung. Auf vielen Flächen und zunehmend mehr auf Naturschutzflächen wird bei höheren Anteilen dieser giftigen Arten die Verwertbarkeit des Futters soweit reduziert, dass eine Entsorgung des Aufwuchses notwendig wird. Auf solchen Flächen ist für die Zukunft ein Vertragsabschluss für Kulturlandschaftspflege unter den gegebenen Bedingungen fraglich geworden.
5. Die Erhaltung und Entwicklung von natürlichen Waldgesellschaften wurde und wird weiterhin durch umfänglichen Wildverbiss und Schälschäden zunehmend in Frage gestellt, sodass ohne umfänglichen Zaunbau und Einzelschutzmaßnahmen sich natürliche Waldgesellschaften in der Region nicht mehr entwickeln können. Hier ist die Etablierung geeigneter Jagdstrategien, von Hege und Pflege massiv zu fördern und zu optimieren. Hier fordern wir die Einbindung der oberen Jagdbehörde mit ihrer Kompetenz und ggf. Einflussnahme und Beratung.

Die Burbacher Vereinbarung beinhaltet neben dem Kooperationsgedanken zur Erhaltung der biologischen Vielfalt grundsätzlich auch den Abwägungsprozess zwischen den Schutzzielen und wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und regionalen Anforderungen. So kann, wie formuliert, „die Erhaltung der biologischen Vielfalt in bestimmten Fällen die Fortführung oder auch die Förderung bestimmter Tätigkeiten des Menschen erfordern und die Vereinbarung grundsätzlich den Bedürfnissen der Bevölkerung in der Gemeinde Burbach und Neunkirchen sowie den Interessen der Land- und Forstwirtschaft Rechnung tragen."

Bei fortgeschrittenem Stand der Neuauflage, dieses inzwischen in „Burbacher und Neunkirchener Vereinbarung" umbenannten Vertragswerkes, beabsichtigt der Landwirtschaftliche Kreisverband darauf hinzuwirken die betroffenen Landwirte rechtzeitig in einer geeigneten Informationsveranstaltung umfassend über die Inhalte und Konsequenzen zu informieren.
Die nächste Sitzung dieser Arbeitsgruppe ist für nach den Sommerferien vorgesehen. Dann wollen wir über ein geeignetes Format einer Informationsveranstaltung mit den wesentlichen Akteuren dieser Vereinbarung vor Ort in Burbach oder Neunkirchen sprechen.