31. Mai 2019

Extensives Grünland wertvoll für Insekten

Wäre ja zu schön gewesen, wenn dieses Thema mal keine Konflikte heraufbeschwören würde, tut es aber wohl: Das Thema Artenschutz und damit die Rettung der Insekten ist inzwischen mitten in der Gesellschaft angekommen. Dass Blühstreifen statt Acker-Monokulturen den Insekten Nahrung und damit Überlebensraum bieten, haben die Landwirte auch durch ihre Aktion „Blühendes Band durch Bauernhand“ mittlerweile vielerorts selbst in die Hand genommen.

Doch jetzt sehen sich die Bewirtschafter extensiver Grünlandflächen mit einem Problem konfrontiert, das sie so nicht vorhersehen konnten: Grundstückseigentümer möchten es ihnen gleichtun und fordern Grünlandflächen zurück, um diese umzubrechen und dort Blühflächen anzulegen. Wo auch immer auf der Fläche diese Parzellen sein mögen.

Bei aller Liebe, das ist falsch verstandener Artenschutz: Im Kreis Siegen-Wittgenstein wird von der Unteren Naturschutzbehörde und der Biologischen Station aus naturschutzfachlichen Gründen ausdrücklich extensiviertes Grünland als höherwertiger für den Insektenschutz eingestuft als Blühstreifen. Diese seien eher sinnvoll an Acker- oder aber auch Straßenrändern.

Im Übrigen betrifft das Grünlandumbruchverbot im Landesnaturschutzgesetz alle Eigentümer, ob Landwirt oder nicht. Lediglich förderrechtlich herrschen für Landwirte zusätzliche Vorgaben.

Insofern können wir als Landwirtschaftlicher Kreisverband in dieser Frage unseren Mitgliedern nur dazu raten, mit den Eigentümern, die solch Wünsche äußern, ins Gespräch zu kommen. Im Zweifel berät auch gern die Biologische Station oder die Untere Naturschutzbehörde zum Thema Insektenschutz.