28. Februar 2013

Förderabwicklung zum Vertragsnaturschutz wird verbessert

Die teilweise komplizierte Teilschlagbildung, die sich vor allem aus den kleinen Flurstücken infolge der Realteilung, der Flurstücksbezogenen B1-Kulisse, der teilweisen Nichtförderung öffentlicher Flächen und dem Übereinanderliegen verschiedener Fördermaßnahmen ergibt, erfordert einen guten Informationsaustausch zwischen den beteiligten Institutionen und mit den Landwirten als Antragstellern zur Förderung im Rahmen des Vertragsnaturschutzes.

Die teilweise komplizierte Teilschlagbildung, die sich vor allem aus den kleinen Flurstücken infolge der Realteilung, der Flurstücksbezogenen B1-Kulisse, der teilweisen Nichtförderung öffentlicher Flächen und dem Übereinanderliegen verschiedener Fördermaßnahmen ergibt, erfordert einen guten Informationsaustausch zwischen den beteiligten Institutionen  und mit den Landwirten als Antragstellern zur Förderung im Rahmen des Vertragsnaturschutzes.

Um Fehler aufzudecken und gemeinsame Lösungen zu erarbeiten trafen sich unter Federführung der Landwirtschaftskammer NRW jetzt Vertreter des Kreises Siegen-Wittgenstein, der Biologischen Station und des Landwirtschaftlichen Kreisverbandes. Die Ergebnisse des Austausches werden betroffenen Landwirten vorgestellt in zwei Informationsveranstaltungen am Mittwoch, 6. März nachmittags in Erndtebrück und abends in Burbach. Nähere Informationen folgen.