Höfeordnung – wie soll ich reagieren?

Antworten auf alle Fragen am 10. Dezember in einer Video-Konferenz mit WLV-Fachreferent Michael Klein
Das Landwirtschaftsgericht Siegen schreibt derzeit Grundeigentümer wegen der Überprüfung der Hofeigenschaft an. Hintergrund des Anschreibens ist, dass die Finanzverwaltung dem Amtsgericht in denjenigen Fällen Mitteilung macht, in denen der neue Grundsteuerwert für den Betrieb der Land- und Forstwirtschaft über 54.000,00 € liegt. Denn in diesen Fällen könnte nunmehr der betreffende landwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Betrieb der HöfeO unterliegen. Das Amtsgericht teilt den betroffenen Eigentümern mit, ein Hofvermerk werde in diesen Fällen nunmehr im Grundbuch eingetragen (also in den Fällen, in denen noch kein Hofvermerk eingetragen war) und sie mögen daher zu der Sachlage Stellung nehmen.
Die Eintragung eines Hofvermerks hat erhebliche Auswirkungen für die Übertragung oder Vererbung der betroffenen Grundstücke. Die Anzahl der zum Höferecht zu beratenden L+F-Betriebe im Mitgliederbereich der WLV-Kreisgeschäftsstelle Ferndorf hat sich seit Beginn des Jahres 2025 vervielfacht. Es kommt regelmäßig zu Konflikten alter Testamente oder anderer Verfügungen zur Hofübergabe mit der neuen Rechtslage.
In der Regel ist die neue Rechtslage für die meist kleineren Nebenerwerbsbetriebe in Siegen-Wittgenstein nicht geeignet, da es in der Regel an der fachlichen Eignung (Wirtschaftsfähigkeit) des Hofnachfolgers mangelt. Nicht selten sollen Hofbestandteile an mehrere Erben verteilt werden. Auch das passt nicht zu den Höferechtsregeln. Eine Negativerklärung ist aber mit gewissen Hürden (notariell beglaubigter Antrag, Eintragung im Grundbuch, diversen Kosten) verbunden, und sollte nicht ohne eine individuelle Beratung zur HöfeO geschehen.
Aktuell ist die Geschäftsstelle in der Erbschaftsberatung stark ausgelastet. Wir haben daher beschlossen, um den zu erwartenden vielleicht fast hundert Beratungsanfragen in den nächsten 2 – 3 Monaten gerecht werden zu können, unseren Mitgliedern eine auf diese Situation angepasste Online-Informationsveranstaltung mit unserem Fachreferenten Michael Klein aus Münster anzubieten.
Diese findet am 10. Dezember 2025 um 19.00 Uhr statt. Eine Anmeldung ist bis zum 3. Dezember 2025 über den unten angeführten Link oder den QR-Code möglich.
Kreisgeschäftsführer Georg Jung hat mit dem zuständigen Richter am Landwirtschaftsgericht eine Verdopplung der in den ersten Schreiben genannten Frist von 4 Wochen auf 8 Wochen abgestimmt. Es sollte also möglich sein, einen großen Teil der Fragen, die Sie dazu haben, bereits in der Informationsveranstaltung abzuarbeiten. Einen geeigneten Antragsvordruck für die Negativerklärung würden wir Ihnen, soweit sinnvoll, im Nachgang zur Verfügung stellen. Sollten sich später die Verhältnisse zur Übertragung ändern, so ist ein Wiederaufleben des Höferechts auf Antrag möglich.
Anmeldung Online-Infoveranstaltung:
Anmeldung - Infoveranstaltung zum Thema "Höferecht"
