In Siegen-Wittgenstein: Blauzungen- Restriktionsgebiet nur teilweise aufgehoben
Mit der EU-Durchführungsverordnung (EU) 2021/1008 der Kommission vom 21.06.2021 wurde neues Seuchenrecht EU-weit geschaffen. Unter anderem hebt die Verordnung (VO) mit sofortiger Wirkung eine Reihe in der VO genannten Restriktionsgebiete für die Blauzungenkrankheit mit den damit verbundenen Auflagen (z.B. Impfungen und eingeschränkte Verbringung) mit sofortiger Wirkung auf. Hierzu gehören auch im Kreis Siegen-Wittgenstein die Kommunen *Netphen, Kreuztal, Hilchenbach, Erndtebrück, Bad Laasphe und Bad Berleburg*, nicht jedoch Burbach, Neunkirchen, Wilnsdorf, Siegen und Freudenberg.
In einem Telefonat des Kreisgeschäftsführers mit dem Kreisveterinär Dr.Ludger Belke informierte er wie folgt:
Der Kreisveterinär befindet sich bei einer Aufhebung seiner alten Allgemeinverfügung zum Restriktionsgebiet für Blauzunge in dem Dilemma, dass die wie SI nur teilweise betroffenen Kreise die nach altem Recht erlassene Allgemeinverfügung zwar als Ganzes aufheben, aber mangels noch fehlendem neuen Deutschen Recht nicht teilweise wieder in Kraft setzen können. Hier sucht er noch zeitnah nach einer rechtssicheren Lösung.
Unabhängig davon übersteuere EU-Recht nationales Recht. Die Landwirte der „befreiten" Kommunen können also, ohne Sanktionen befürchten zu müssen, das EU-Recht unmittelbar anwenden.
Sollte es dazu Fragen geben, so steht das Veterinäramt unter folgenden Telefonnummern zur Verfügung:
Dr. Belke: 0271/333-2861
Herr Fries: 0271/333-2852
Durchführungsverordnung ( Dateigröße: 717 KB) |