21. Oktober 2019

Teilrücknahme der Kürzungen der Ausgleichszulage erreicht

Teilrücknahme der Kürzungen der Ausgleichszulage erreicht

Ausgangslage: Aufgrund der Vorgaben der Europäischen Kommission mussten die Mitgliedsstaaten die Gebietskulissen für benachteiligte Gebiete neu abgrenzen. Die Neuabgrenzung in Deutschland erfolgte auf Ebene der Bundesländer und hat in NRW in vielen Fällen dazu geführt, dass bisher benachteiligte Gebiete aus der Kulisse herausgefallen sind. Der Kreis Siegen-Wittgenstein liegt allerdings weiterhin in der Kulisse. Zudem schreibt die EU vor, dass die Ausgleichszulage nicht auf Grünland beschränkt werden darf, sondern in den benachteiligten Gebieten auch für Ackerland gezahlt werden muss. Dies führte dazu, dass viele Betriebe gar keine Ausgleichszulage mehr erhalten oder die Fördersätze für Grünland sich fast halbiert haben. So wurden aus 115 €/ha in den Berggebieten 70 €/ha und z.B. aus 90 €/ha (LVZ 16-20) 40 €/ha (EMZ 31-35).

Ergebnis: Diese Kürzungen auf Grünland werden nun auch als Ergebnis des erheblichen politischen Engagements  der Landwirtschaftsverbände mit sogenannten landesfinanzierten Top-Up`s aufgestockt. Die vom Land NRW zusätzlich bewilligten Mittel führen nun zu einer sofortigen Anhebung der gekürzten Fördersätze noch für das Antragsjahr 2019 sowohl für Berggebiete wie auch benachteiligte Gebiete von jeweils 20 €/ha. So werden aus 70 €/ha für Berggebiete 90 €/ha, aus Gebieten mit Ertragsmesszahl EMZ (Gemeindeebene) EMZ bis 30: 70 €, EMZ 31 - 35: 60 € und EMZ ab 36: 48 €. Die Förderbeträge für die nach neuem Recht ausscheidenden Flächen und die Ackerflächen werden nicht aufgestockt. Diese Verbesserung ist weniger, als wir uns für die Grünlandförderung gewünscht haben, aber mehr, als wir kurzfristig erwarten konnten. Offen bleibt weiterhin die vom hessischen Bauernverband und WLV geforderte grenzüberschreitende Förderung, die im Zuge der Neuausrichtung in 2019 ersatzlos gestrichen wurde.