Tipp: Artenreiche Grünlandflächen vorsorglich im Förderantrag melden
Für die meisten extensiven Grünlandbetriebe nimmt der Förderbaustein mit den vier Kennarten konkrete Formen an. Unser Tipp: Melden Sie diese Flächen vorsorglich und kontrollieren im Juni, was dort wächst.
Für die meisten extensiven Grünlandbetriebe (bis zwei Nutzungen/Saison oder Vertragsnaturschutzflächen) nimmt der Förderbaustein mit den vier Kennarten konkrete Formen an. Ein erster Entwurf für die Nachweisführung ist aufgelegt und wird diskutiert (s. Anlage). Trotz einer Förderhöhe von 240 €/ha ist der Nachweis von vier Kennarten nicht mit weiteren Auflagen verbunden. Auch werde, so die Landwirtschaftskammer, bei unzureichendem Nachweis nicht sanktioniert, sondern lediglich nicht ausgezahlt.
Selten Prämienverrechnung
Eine Kombination von „Ergebnisorientierter Bewirtschaftung von Dauergrünlandflächen“ (vier Kennarten nachweisen) mit Ökologischem Landbau, Vertragsnaturschutz Grünland, Ausgleichszahlung Umwelt-Basisprämie sowie Ausgleichszahlung Umwelt – Top up ist möglich, das heißt, es werden es werden nahezu alle Förderungen nebeneinander gezahlt (s. Anlage 4 aus der Richtlinie für Agrarumweltmaßnahmen).
Eine denkbare Strategie könnte sein, dass man zunächst alle geeignet erscheinenden Flächen nach Rücksprache mit dem Kammerberater beantragt und bis zum Ende der sanktionsfreien Korrekturfrist für Anträge im Juni (eine sichere Pflanzenbestimmung im März oder frühen April ist für Laien kaum möglich) die Nachweise zusammenstellt und nachliefert oder eben dann ungeeignete Flächen aus dem Antrag herausnimmt.
Wir bemühen uns aktuell um geeignete Angebote zur Erkennung/Übung der Pflanzenbestimmung. Auch hier gibt es handelsübliche Apps, die aber häufig die Pflanze erst im Blühstadium erkennen können.
Wir halten Sie über aktuelle Entwicklungen, Bestimmungshilfen oder Workshops auf dem Laufenden!