Bad Laasphe und Erndtebrück | 27. November 2025

Unsere Empfehlung: Vorsorglich Widerspruch einlegen

Ebschloh bei Erndtebrück

Bundeswehr richtet Schutzbereiche um Radarstellung Ebschloh neu aus - Waldgenossenschaften aufgepasst!

In die stillgelegten Bundeswehr-Gelände in Erndtebrück und Bad Laasphe kommt wieder Bewegung: In einer amtlichen Bekanntmachung (Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, Kompetenzzentrum Baumanagement Düsseldorf: Erklärung eines Gebiets zum Schutzbereich: BMVg IUD I 3 - Anordnung-Nr.: III/Ern/672 NW/1 und BMVg IUD I 3 - Anordnung-Nr.: III/Ern/673 NW/1) wurde jetzt eine Neuausrichtung der Schutzbereiche veröffentlicht – diese Nachricht hat in den vergangenen Wochen in Erndtebrück und Bad Laasphe für viel Aufsehen gesorgt.

Rund 20 km² um die Radarstellung Ebschloh haben Unsicherheit in der Bevölkerung, aber insbesondere bei Grundstückseigentümer hervorgerufen. Nach ersten Gesprächen mit der Bundeswehr ist jedoch nicht davon auszugehen, dass es zu erheblichen Auswirkungen für Grundstückseigentümer in den ausgewiesenen Gebieten kommt.

Seitens des WLV wird allen Grundstückseigentümern im Schutzbereich trotz allem empfohlen, gegen die Maßnahmen in den Anordnungen Widerspruch einzulegen. Ausschlaggebender Punkt ist, dass Wald und Baumgruppen baulichen Hindernissen gleichzusetzen sind und ggf. beseitigt werden müssen. In welchem Umfang dies stattfinden wird, ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht absehbar, weswegen der Widerspruch, zur Wahrung der Rechte der Grundstückseigentümer, in Betracht gezogen werden sollte. Eine Widerspruchsvorlage erhalten Mitglieder in der Geschäftsstelle in Kreuztal-Ferndorf.

Die Schutzbereichpläne sind für die Betroffenen an folgenden Stellen zur Einsichtnahme niedergelegt: Gemeindeverwaltung Erndtebrück, Talstraße 27, 57339 Erndtebrück und bei der Stadt Bad Laasphe, Mühlenstraße 20, 57334 Bad Laasphe.