Ausweisung LSG "Schöppinger Rücken" - jetzt Einwendungen erheben
Die Bezirksregierung Münster beabsichtigt, auf dem Gebiet der Stadt Horstmar und der Gemeinde Laer das Landschaftsschutzgebiet (LSG) "Schöppinger Rücken" auszuweisen. Das neue Landschaftsschutzgebiet mit einer Fläche von 1771 Hektar umgibt das FFH-Gebiet "Herrenholz und Schöppinger Berg". Alle Planunterlagen können noch bis Anfang August bei der Stadtverwaltung Horstmar, der Gemeindeverwaltung Laer sowie beim Umwelt- und Planungsamt des Kreises Steinfurt eingesehen werden.
Viele Landwirte sind als Flächeneigentümer und/oder Bewirtschafter von der Ausweisung des LSG betroffen und befürchten Einschränkungen in der Bewirtschaftung sowie in der betrieblichen Entwicklung. Sie haben die Möglichkeit, bis zum 2. August Einwendungen gegen die Verordnung zu erheben. Im Mitgliederbereich finden Sie unter "Dokumente" eine Mustereinwendung mit Textbausteinen, die individuell auf die jeweilige Betroffenheit angepasst werden kann, sowie eine entsprechende Anleitung.
Alle Informationen zum "Schöppinger Rücken" finden Sie hier: