DüngeVO – neue rote Gebiete im Kreis Steinfurt
Die NRW-Landesregierung hat über das LANUV am 29.12.2020 eine nochmals überarbeitete Liste mit nitratbelasteten Flächen („rote Gebiete“) veröffentlicht. Diese Veröffentlichung sorgt auf vielen Betrieben auch im Kreis Steinfurt für berechtigten Unmut.
Trotz bereits vorhandener Erfolge unserer bisherigen Interessenvertretung (insbesondere Binnendifferenzierung) gibt es weiterhin großen Korrekturbedarf in Einzelfällen, den wir jetzt mit Nachdruck einfordern.
In einem gemeinsamen Positionspapier von WLV und LSV haben wir sechs zentrale Forderungen zur Veröffentlichung der nitratbelasteten Flächen geltend gemacht. Insbesondere muss das LANUV umgehend für jeden einzelnen Betrieb transparent und fachlich nachvollziehbar begründen, warum das einzelne Flurstück als belastet (rot) ausgewiesen worden ist.
Als WLV-Kreisverband fordern wir, dass Betriebe mit Flächen in roten Gebieten dann von verschärften Auflagen befreit werden müssen, wenn sie über Stickstoffbilanzen nachweisen, dass ihre Bewirtschaftung nicht zu hohen Nitratausträgen führt.
Wir werden Mitgliedsbetriebe auch rechtlich vertreten, wenn sie gegen die Ausweisung betrieblicher Flächen als nitratbelastet den Rechtsweg (Klage) beschreiten wollen.
Folgende Vorgehensweise im Kreis Steinfurt ist beabsichtigt:
- Der WLV-Kreisverband Steinfurt wird gemeinsam mit der LWK-Kreisstelle Steinfurt kurzfristig am 18.01. (19.30 Uhr) und am 20.01. (14 Uhr) Videokonferenzen für die Mitglieder zur Aufklärung anbieten (siehe Einladung). Neu: Zusatzveranstaltungen (Videokonferenzen) am Donnerstag, 28.01. und am Dienstag 02.02. um 19.30 Uhr!
- In einem zweiten Schritt wird der WLV-Kreisverband Steinfurt bei der Formulierung eines Auskunftsschreibens an das LANUV im Einzelfall helfen und weitere Informationen für die Mitglieder auf der Homepage zur Verfügung stellen.
- Wichtig:
Über ELWAS.web kann festgestellt werden, ob Flächen rot oder grün eingestuft wurden. Leider gibt es für die jeweilige Einstufung des Flurstücks bislang keine Erklärung/Begründung.