Fristende: Änderung ELAN-Anträge | 26. September 2025
ELAN-Anträge nochmals prüfen

Änderungen nur bis zum 30.09. möglich
Frist für Änderungsanträge im ELAN-Flächenantrag endet am 30.09!
Wer noch Änderungen im Flächenantrag einreichen möchte, kann dies noch bis zum 30. September machen. Wichtig ist, dass nur Änderungen möglich sind, die sich förderneutral oder -mindernd auswirken. Eine Beantragung weiterer Fördermaßnahmen ist nicht möglich. Unser Tipp: Prüfen Sie dahingehend also nochmal den Antrag auch im Hinblick auf Zwischenfrüchte oder bestimmte Ökoregelungen (bspw. ÖR5, wenn die Kennarten nicht gefunden wurden). Gerne unterstützen wir Sie in der Kreisgeschäftsstelle: Tel. 02574 – 939258 (Markus Storck).