Wichtige Info für Schweinehalter | 7. August 2025

Immissionsschutz in der Schweinehaltung im Kreis Steinfurt

Fütterung und Güllebehälterabdeckung im Fokus

Der Kreis Steinfurt (Umweltamt) hat alle Tierhalter angeschrieben, die eine nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) genehmigte Anlage betreiben (V-Anlage). Das BImSchG sieht vor, dass die Fütterung dem Energie- und Nährstoffbedarf der Tiere angepasst sein muss und die Güllebehälter nach der TA Luft 2021 abgedeckt werden müssen.

Diese Vorgaben sollen behördlich angeordnet werden, wenn sich die Angeschriebenen nicht bis zum 28. August 2025 dazu äußern, ob es ihnen möglich ist, eine nährstoffangepasste Fütterung bzw. die Abdeckung des Güllebehälters im Wirtschaftsjahr oder ggfls. im Kalenderjahr umzusetzen (Anhörungsverfahren). Wenn dem Kreis Steinfurt bis zum 28. August 2025 keine schriftliche Meldung vorliegt, droht eine Ordnungsverfügung.

Wichtig: Wenn es Ihnen nicht möglich ist, innerhalb der gesetzten Frist (bis zum 28. August) eine Stellungnahme beim Kreis abzugeben (zum Beispiel wegen Ernte- und Feldarbeiten), sollten Sie unbedingt eine Fristverlängerung beantragen.