ASP-Vorbeugung | 24. September 2025

Videokonferenz zur ASP: Vortragsunterlagen zum Download hier

Im ASP-Notfall mit individuellem Biosicherheitsplan und Förderung zum Compliant-Betrieb vorbereitet sein: Hier finden Sie die Vortragsfolien!

Wie sollte ich mich jetzt schon für den Seuchen-Ernstfall vorbereiten? Wie funktioniert die Umsetzung des Biosicherheitsplans? Wie kann finanziell gefördert werden? Diese Fragen wurden im Rahmen einer Videokonferenz für alle schweinehaltenden Betriebe und Interessierte am Mittwoch. 10. September, um 19.30 Uhr am Beispiel des Kreises Steinfurt anschaulich dargestellt.

Referenten waren

  • Dr. Anna Fellmann und Dr. Christiane Müller (Veterinäramt Kreis Steinfurt)

  • Daniel Eschmann (WLV-Referent für Veredlungspolitik)

Zum Weiterlesen

Vortrag Dr. Anna Fellmann zur Biosicherheit ASP
24.09.2025
Dateigröße: 5 MB

Seit Juni 2025 beschäftigt die Schweine haltenden Betriebe in Westfalen-Lippe der Ausbruch der ASP in den Kreisen Olpe und Siegen-Wittgenstein. Wie können sich Schweinehalter in den veredlungsstarken Regionen auf den Seuchenfall gut vorbereiten? „Biosicherheit ist das Thema“, sind die WLV-Kreisverbände und die Veterinärämter der Kreise überzeugt.

Jetzt Compliant-Betrieb werden

Im akuten Seuchenfall werden (wie jetzt in Olpe und Siegen-Wittgenstein) Restriktionszonen festgelegt. Innerhalb dieser Zone dürfen Schweine nur in Ausnahmefällen in ASP-freie Gebiete verbracht werden. Um im ASP-Fall „Compliant-Betrieb“ zu werden, der die notwendigen Voraussetzungen für diese Ausnahmen erfüllt, müssen konkrete verstärkte Biosicherheitsmaßnahmen umgesetzt sein, die vom Veterinäramt vor Ort überprüft werden. Grundvoraussetzung ist ein betriebsindividueller Biosicherheitsmanagementplan. Die Tierseuchenkasse Nordrhein-Westfalen fördert das Umsetzen der verstärkten Biosicherheitsmaßnahmen und das Erstellen des geforderten Biosicherheitsplans.

ASP-Status-Betriebe

Darüber hinaus können schweinehaltende Betriebe, die über die verstärkten Biosicherheitsmaßnahmen hinaus zusätzliche Vorkehrungen für den Fall eines ASP-Ausbruchs treffen möchten, freiwillig am ASP-Früherkennungsprogramm teilnehmen und so den sogenannten ASP-Status erwerben. ASP-Status-Betriebe können sich dadurch weitere Vorteile sichern, sollte der Betrieb zu einem späteren Zeitpunkt in einer ASP-Restriktionszone liegen. Voraussetzung hierfür sind u.a. wöchentliche Probenahmen von verendeten Tieren sowie regelmäßige tierärztliche Bestandsbesuche.