Seit Juni 2025 beschäftigt die Schweine haltenden Betriebe in Westfalen-Lippe der Ausbruch der ASP in den Kreisen Olpe und Siegen-Wittgenstein. Wie können sich Schweinehalter in den veredlungsstarken Regionen auf den Seuchenfall gut vorbereiten? „Biosicherheit ist das Thema“, sind die WLV-Kreisverbände und die Veterinärämter der Kreise überzeugt.
Jetzt Compliant-Betrieb werden
Im akuten Seuchenfall werden (wie jetzt in Olpe und Siegen-Wittgenstein) Restriktionszonen festgelegt. Innerhalb dieser Zone dürfen Schweine nur in Ausnahmefällen in ASP-freie Gebiete verbracht werden. Um im ASP-Fall „Compliant-Betrieb“ zu werden, der die notwendigen Voraussetzungen für diese Ausnahmen erfüllt, müssen konkrete verstärkte Biosicherheitsmaßnahmen umgesetzt sein, die vom Veterinäramt vor Ort überprüft werden. Grundvoraussetzung ist ein betriebsindividueller Biosicherheitsmanagementplan. Die Tierseuchenkasse Nordrhein-Westfalen fördert das Umsetzen der verstärkten Biosicherheitsmaßnahmen und das Erstellen des geforderten Biosicherheitsplans.
ASP-Status-Betriebe
Darüber hinaus können schweinehaltende Betriebe, die über die verstärkten Biosicherheitsmaßnahmen hinaus zusätzliche Vorkehrungen für den Fall eines ASP-Ausbruchs treffen möchten, freiwillig am ASP-Früherkennungsprogramm teilnehmen und so den sogenannten ASP-Status erwerben. ASP-Status-Betriebe können sich dadurch weitere Vorteile sichern, sollte der Betrieb zu einem späteren Zeitpunkt in einer ASP-Restriktionszone liegen. Voraussetzung hierfür sind u.a. wöchentliche Probenahmen von verendeten Tieren sowie regelmäßige tierärztliche Bestandsbesuche.