Kindererziehung - Ein Plus für die Rente

Kindererziehungs- und Berücksichtigungszeiten individuell prüfen
Ist Ihr Kind bzw. sind Ihre Kinder vor 1992 geboren? Dann werden Ihnen pro Kind bis zu 2 Jahren und 6 Monaten an Kindererziehungszeiten gutgeschrieben. Diese gesetzliche Regelung ist umgangssprachlich auch unter dem Begriff „Mütterrente“ bekannt. Sollte Ihr Kind 1992 oder später geboren sein, beträgt die Pflichtbeitragszeit für Kindererziehung 3 Jahre pro Kind. Zusätzlich können bis zu 10 Jahre nach Geburt Ihres Kindes Kinderberücksichtigungszeiten gewährt werden. Diese Zeiten beantragen Sie grundsätzlich mit einer Kontenklärung. Sind diese einmal für Sie vorgemerkt, werden sie automatisch bei Ihrer Rente berücksichtigt.
Kindererziehungszeiten sind Pflichtbeiträge, die sich direkt auf Ihre Rentenhöhe auswirken. Für die Zeit der Kindererziehung werden Sie in etwa so gestellt, als hätten Sie Beiträge aufgrund des Durchschnittsverdienstes aller Versicherten gezahlt. Umgerechnet bringt Ihnen ein Jahr Kindererziehungszeit 40,79 Euro Rente pro Monat. Im Einzelfall erwerben Sie mit den Kindererziehungszeiten einen Anspruch auf Rente. Sind die Zeiten korrekt im Versicherungskonto erfasst, werden sie bei der Rentenberechnung berücksichtigt.
Sind Ihre Kindererziehungs- und Berücksichtigungszeiten bei der Rentenversicherung richtig erfasst?
Wer Kinder hat, sollte den individuellen Versicherungsverlauf prüfen. Hierbei unterstützen wir Sie gerne. Wir beraten zu allen Fragen und Anträgen bei der DRV. Sprechen Sie uns an!
Ursula Quatmann (02574-939257), Jörg Müller (02574-939263)