Minijob: Ab Juli 2026 zurück in die Rentenversicherung

Neue Regel für Minijobs: Ab sofort ist die Rückkehr in die Rentenversicherung möglich. Prüfen Sie, ob sich der Wechsel für Ihre persönliche Situation lohnt.
Wer einen Minijob ausübt, kann sich von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen. Viele haben das getan, um etwas mehr Nettolohn zu bekommen. Doch dadurch gehen wichtige Ansprüche verloren – etwa für die spätere Rente, bei Erwerbsminderung oder für Reha-Leistungen.
Einmalig können Minijobberinnen und Minijobber ihre Entscheidung seit dem 01. Juli 2026 revidieren. Gewerbliche Minijobber können dafür auf der Webseite der Minijob-Zentrale den Antrag auf Aufhebung der Befreiung von der Rentenversicherungspflicht herunterladen. Den vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antrag reichen sie dann bei ihrem Arbeitgeber ein. Dieser meldet den jeweiligen Beschäftigen dann wieder bei der Rentenversicherung an.
Wer in einem Privathaushalt jobbt, wendet sich ebenfalls an seinen Arbeitgeber. Dieser kann die Aufhebung der Befreiung einfach mit dem online ausfüllbaren Änderungsscheck veranlassen. Dafür müssen sie einfach bei der Frage, ob die Haushaltshilfe selbst Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung zahlen möchte, die Option „Ja“ auswählen.
Damit entstehen bei überschaubaren Beiträgen vollwertige Ansprüche in der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Beschäftigungszeit im Minijob wird damit in vollem Umfang für die Erfüllung der verschiedenen Wartezeiten, den sogenannten Mindestversicherungszeiten für die verschiedenen Altersrenten, berücksichtigt.
Die Aufhebung der Befreiung wirkt ab dem Monat, der auf den Monat der Antragstellung folgt und gilt für die gesamte Dauer des Minijobs“, teilt die Minijob-Zentrale mit. Eine schriftliche Bestätigung über die erfolgreiche Aufhebung erfolgt nicht. Die Rücknahme der Aufhebung ist für denselben Job später nicht mehr möglich.
Die Rückkehr in die Rentenversicherung kann besonders sinnvoll sein für Menschen ohne weitere Beschäftigung, für Eltern, SchülerInnen, Studierende oder Rentner mit Nebenjob. Bei Fragen helfen Ihnen Frau Quatmann (Tel. 02574/939257) oder Herrn Müller (Tel. 02574/939263).

