Ortsübliche Bekanntmachung in den Bereichen Hopsten und Hörstel

Ankündigung von Vorarbeiten für die Trassenplanung Korridor B, Leitungsvorhaben Nr. 48 und Nr. 49
Die Firma Amprion hat im Rahmen einer öffentlichen Bekanntmachung mitgeteilt, dass, um die genaue Planung der Stromtrasse Korridor B, Vorhaben 48 und 49 vorzubereiten, auf verschiedenen Grundstücken in den Bereichen Hopsten und Hörstel zwischen
Dezember 2025 bis Februar 2026
Vorarbeiten durchgeführt werden.
Diese Arbeiten dienen ausschließlich dazu, Informationen über den Boden, das Grundwasser, die Topografie und mögliche archäologische Funde zu sammeln. Sie sind keine Bauarbeiten, sondern reine Untersuchungen.
Welche Arbeiten werden durchgeführt?
Zu den geplanten Maßnahmen gehören unter anderem:
Markierung von Untersuchungspunkten mit Holzpflöcken
Vermessungsarbeiten (auch mit Drohnen)
Bodenuntersuchungen durch Bohrungen und Sondierungen
Entnahme von Boden- und Grundwasserproben
Geophysikalische Messungen
Kampfmittelsondierungen (bei Verdacht auf alte Munition)
Archäologische Untersuchungen
Was bedeutet das für Sie?
Die betroffenen Grundstücke werden nur vorübergehend und laut Amprion so schonend wie möglich betreten.
Flur- und Aufwuchsschäden werden dokumentiert und gemäß den gesetzlichen Vorgaben entschädigt.
Sie werden mindestens 14 Tage vor Beginn der Arbeiten noch einmal individuell informiert.
Die Arbeiten sind gesetzlich nach § 44 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) geregelt und müssen von den Eigentümern und Nutzungsberechtigten geduldet werden.
Weitere Informationen
Eine vollständige Liste der betroffenen Flurstücke sowie Details zu den einzelnen Maßnahmen finden Sie in der offiziellen Bekanntmachung:
Bekanntmachung Hörstel (Dezember 2025 bis Februar 2026)
Bei Fragen stehen Ihnen die in der Bekanntmachung genannten Ansprechpartner gerne zur Verfügung.
Für weitere Bekanntmachungen können Sie dem nachfolgenden Link anklicken: Bekanntmachungen.