Regionalplanänderung Münsterland jetzt wirksam

Bezirksregierung veröffentlicht Karten und Erläuterungsdateien
Der Regionalplan Münsterland ist ein Rahmenplan, der Vorgaben für zukünftige Planungen auf Kreis-, Städte- und Gemeindeebenen macht. 2023 wurde die jüngste Änderung des Regionalplans Münsterland auf den Weg gebracht, um ihn an den Landesentwicklungsplan und den Bundesraumordnungsplan für den Hochwasserschutz anzupassen.
Nach der Offenlage im September 2023 sind sehr viele Einwendungen von Trägern öffentlicher Belange und aus der Öffentlichkeit bei der Bezirksregierung Münster eingegangen. Sie wurden in den vergangenen Monaten gesichtet, bewertet und in einer Synopse der Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit zusammengefasst.
Das Dokument finden Sie hier: Deckblatt_Synopsen Öffentlichkeit
Dazu schreibt die Bezirksregierung:
„Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens sind rd. 1.200 Stellungnahmen mit rd. 4.000 Einzelaspekten eingegangen. Die Regionalplanungsbehörde hat sich intensiv mit allen Stellungnahmen und den darin enthaltenen Anregungen, Hinweisen und Bedenken auseinandergesetzt. Jede (Teil-)Stellungnahme wurde mit einem Abwägungsvorschlag (inkl. Begründung) versehen.“
Alle Stellungnahmen sind in der Synopse aus Datenschutzgründen anonymisiert und nur mit einer ID-Nummer versehen. Wie finden Sie die Abwägung /Antwort der Bezirksregierung zu Ihrer individuellen Stellungnahme?
- Sie müssen Ihre individuelle ID-Nummer bei der Bezirksregierung erfragen. Schicken Sie dazu Ihre Anfrage per Mail an regionalplan-muensterland@bezreg-muenster.nrw.de
-Wichtig: Bitte geben Sie in der Mail den Namen desjenigen an, der die Stellungnahme abgegeben hat, sonst kann Ihre Anfrage nicht zugeordnet werden.
- Ihre ID-Nummer erhalten Sie dann von der Bezirksregierung ebenfalls per Mail.
Teilflächenziel Wind
Der Regionalrat hat die Änderung des Regionalplanes Münsterland amtlich festgestellt und erklärt, dass der aktuell geänderte Regionalplan mit dem Teilflächenziel Wind NRW im Einklang steht.
Die Festlegungen des Regionalplans zur Nutzung der Windenergie greifen die aktuellen Entwicklungen und Bestrebungen auf Bundesebene auf, den Ausbau von Windenergieanlagen an Land zu beschleunigen, schreibt dazu die Bezirksregierung. Mit den festgelegten Windenergiebereichen werde das vorgegebene regionale Teilflächenziel Wind erfüllt. In einer Erläuterungskarte sind alle aktuell ausgewiesenen Windenergiebereiche mit namentlicher Kennzeichnung dargestellt: 32_RP-MSL_7_Erlaeuterungskarte_Windenergiebereiche-mit-namentlicher-Kennzeichnung.pdf
Alle aktuellen Infos finden Sie auch hier: Bezirksregierung Münster – Regionalplan Münsterland
Bei Fragen wenden Sie sich gerne an unsere Kreisgeschäftsstelle, Tel. 02574 /939260.